Pressemitteilungen
Aktuelles von der Bayern Tourist GmbH
An dieser Stelle möchten wir Sie über Neuigkeiten von der Bayern Tourist GmbH (BTG) informieren.
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Folgend stellen wir für Sie unsere Pressemitteilungen als Archiv zur Verfügung.
München, 18. November 2024
50 Hotels mit Sternen ausgezeichnet
Kaniber: „Der Tourismus in Bayern steht für Vielfalt – das zeigt sich auch in der großen Auswahl an Hotels.“ / Geppert: „Die qualifizierten Betriebe tragen erheblich zum Erhalt der wohl schönsten Branche der Welt bei.“
(München) Die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber und der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern Dr. Thomas Geppert, haben heute in München die begehrten Sterne-Klassifizierungen verliehen. Kaniber: „Der Tourismus in Bayern steht für Vielfalt - das zeigt sich auch in der großen Auswahl an Hotels. In jeder Region des Freistaats gibt es für jeden Geschmack und jeden Geldbeutel das passende Angebot. Wer in Bayern Urlaub macht, kann sich auf beste Qualität verlassen. Bayern steht für hochwertigen Urlaub und Erholung pur, auch dank der hervorragenden Leistung und Klasse unserer Beherbergungsbetriebe“
„Die qualifizierten Betriebe tragen erheblich zum Erhalt der wohl schönsten Branche der Welt bei und stellen sich neben den hohen gesetzlichen Anforderungen einer zusätzlichen Qualifizierung“, so Geppert. „Bei der Klassifizierung ist die Auszeichnung ein Aushängeschild für den Betrieb. Die Häuser garantieren somit eine transparente Übersicht der angebotenen Leistungen und bieten einen verlässlichen Qualitätskompass für Gäste wie Mitarbeiter, die sich an ausgezeichneten Unternehmen orientieren. Ich bin stolz auf die Betriebe – sie setzen wesentliche Maßstäbe für den bayerischen Tourismus.“
Insgesamt wurden 50 Betriebe in der Hotelklassifizierung ausgezeichnet: 24 drei Sterne und 23 vier Sterne. Drei Häuser erfüllten sogar die Kriterien für fünf Sterne. Verteilt auf die Regierungsbezirke sind in Oberbayern 23, in Schwaben 3, in Niederbayern 12, in der Oberpfalz 5, in Mittelfranken 1 und in Oberfranken 2 Betriebe sowie 4 Betriebe in Unterfranken klassifiziert worden.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. Es gibt unterschiedliche Bewertungssysteme für Hotels sowie für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen. Die ausgehändigten Sterne sind für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine umfassende Vor-Ort-Prüfung vor.
Hinweis: Die komplette Liste der klassifizierten Hotels und der G-Klassifizierung finden Sie nachstehend. Weitere Bilder zur Veranstaltung erhalten Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/tourismus/zertifikatsverleihung-der-deutschen/index.html
– Ende der Pressemitteilung –
Nähere Auskünfte zu allen Klassifizierungen und Zertifizierungen erteilt die Bayern Tourist GmbH (BTG), Tel.: (089) 280 98 99, www.btg-service.de.
Pressemitteilung Hotelklassifizierung
Teilnehmer Hotelklassifizierung
Pressemitteilung Reisen für Alle
Pressemitteilung Wirte- und Unternehmerbrief
Teilnehmer Wirte- und Unternehmerbrief
München, 11. April 2024
50 Hotels und fünf Gasthöfe mit Sternen ausgezeichnet
Inselkammer: „Ich bin stolz auf die Betriebe – sie setzen wesentliche Maßstäbe für den Bayerischen Tourismus.“ / Kaniber: „Tourismus in Bayern bedeutet Vielfalt.“
(München) Die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber und die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Angela Inselkammer, haben heute in München die begehrten Sterne-Klassifizierungen verliehen. Kaniber: „Tourismus in Bayern bedeutet Vielfalt. Das gilt ganz besonders auch für unser Angebot an Hotels und Gasthöfen. Bayern bietet für jeden Geldbeutel das passende Angebot. Wer bei uns im Freistaat ein Zimmer bucht, kann sich auf die hohe Qualität verlassen. Unsere starke Position als Reiseziel verdanken wir auch der Leistungsfähigkeit und Klasse unserer Hotels und Gasthöfe."
„Die qualifizierten Betriebe tragen erheblich zum Erhalt der wohl schönsten Branche der Welt bei und stellen sich neben den hohen gesetzlichen Anforderungen einer zusätzlichen Qualifizierung“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Bei der Klassifizierung ist die Auszeichnung ein Aushängeschild für den Betrieb. Die Häuser garantieren somit eine transparente Übersicht der angebotenen Leistungen und bieten einen verlässlichen Qualitätskompass für Gäste wie Mitarbeiter, die sich an ausgezeichneten Unternehmen orientieren. Ich bin stolz auf die Betriebe – sie setzen wesentliche Maßstäbe für den bayerischen Tourismus.“
Insgesamt wurden 50 Betriebe in der Hotelklassifizierung sowie fünf Gasthöfe in der G-Klassifizierung ausgezeichnet: eines zwei Sterne, 23 drei Sterne und 26 vier Sterne. Fünf Häuser erfüllten sogar die Kriterien für fünf Sterne. Verteilt auf die Regierungsbezirke sind in Oberbayern 29, in Schwaben 8, in Niederbayern 8, in der Oberpfalz 3, in Mittelfranken 1 und in Oberfranken 2 Betriebe sowie 4 Betriebe in Unterfranken klassifiziert worden.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. Es gibt unterschiedliche Bewertungssysteme für Hotels sowie für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen. Die ausgehändigten Sterne sind für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine umfassende Vor-Ort-Prüfung vor.
Hinweis: Die komplette Liste der klassifizierten Hotels und der G-Klassifizierung finden Sie nachstehend. Weitere Bilder zur Veranstaltung erhalten Sie auf Anfrage unter pressestelle@stmwi.bayern.de.
– Ende der Pressemitteilung –
Nähere Auskünfte zu allen Klassifizierungen und Zertifizierungen erteilt die Bayern Tourist GmbH (BTG), Tel.: (089) 280 98 99, www.btg-service.de.
Pressemitteilung G-Klassifizierung
Pressemitteilung Hotelklassifizierung
Teilnehmer Hotelklassifizierung
Pressemitteilung Wirte- und Unternehmerbrief
Teilnehmer Wirte- und Unternehmerbrief
München, 22. Mai 2023
47 Hotels und ein Gasthof mit Sternen ausgezeichnet
Inselkammer: „Ich bin stolz auf die Betriebe – sie setzen wesentliche Maßstäbe für den Bayerischen Tourismus.“ / Aiwanger: „Sterne-Klassifizierung zeigt erneut: Bayern steht für Qualitätstourismus“
(München) Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger und die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Angela Inselkammer, haben heute in München die begehrten Sterne-Klassifizierungen verliehen. Aiwanger: „Die Sterne am bayerischen Tourismushimmel strahlen heute wieder besonders hell. Erneut unterstreicht das bayerische Gastgewerbe, dass es für jeden Geschmack und Geldbeutel in allen Regionen Bayerns das passende Angebot gibt. Wer bei uns ein Hotelzimmer bucht, kann sich auf die hohe Qualität der Unterkünfte verlassen. Bayern steht für Qualitätstourismus. Deshalb freue ich mich, dass wir heute 47 Hotels und einen Gasthof auszeichnen können."
„Die qualifizierten Betriebe tragen erheblich zum Erhalt der wohl schönsten Branche der Welt bei und stellen sich neben den hohen gesetzlichen Anforderungen einer zusätzlichen Qualifizierung“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Bei der Klassifizierung ist die Auszeichnung ein Aushängeschild für den Betrieb. Die Häuser garantieren somit eine transparente Übersicht der angebotenen Leistungen und bieten einen verlässlichen Qualitätskompass für Gäste wie Mitarbeiter, die sich an ausgezeichneten Unternehmen orientieren. Ich bin stolz auf die Betriebe – sie setzen wesentliche Maßstäbe für den Bayerischen Tourismus.“
Insgesamt wurden 47 Betriebe in der Hotelklassifizierung sowie ein Gasthof in der G-Klassifizierung ausgezeichnet: einmal ein Stern, zweimal zwei Sterne, 25-mal drei Sterne und 19-mal vier Sterne. Ein Haus erfüllt sogar die Kriterien für fünf Sterne. Verteilt auf die Regierungsbezirke sind in Oberbayern 20, in Schwaben neun, in Niederbayern sieben, in der Oberpfalz fünf, in Mittelfranken vier und in Oberfranken zwei Betriebe sowie ein Betrieb in Unterfranken klassifiziert worden.
Darüber hinaus wurden 45 touristische Anbieter aus den unterschiedlichsten Bereichen der Tourismuswirtschaft in der Kategorie „Reisen für Alle“ ausgezeichnet. Die Bandbreite der Betriebe reicht von Hotels und Jugendherbergen über Museen und Bergbahnen bis hin zu Gästeinformation oder Freizeiteinrichtungen.
„Wir wollen allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, gerade auch im Tourismus. Dank der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ können sich unsere Gäste verlässlich und transparent über den jeweiligen Betrieb informieren. Sie wissen sicher, ob dieser für Menschen mit Geh-, Hör-, Seheinschränkung oder mit kognitiven Beeinträchtigungen geeignet ist. Gleichzeitig wird die Tourismusbranche für die speziellen Anforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen geschult. Nicht zuletzt profitieren die Einheimischen, wenn möglichst viele Betriebe und Einrichtungen zertifiziert sind. Barrierefreiheit bedeutet auch für die Menschen vor Ort mehr Komfort. Die Auszeichnung „Reisen für Alle“ ist ein Gewinn für alle Beteiligten“, so Aiwanger.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. Es gibt unterschiedliche Bewertungssysteme für Hotels sowie für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen. Die ausgehändigten Sterne sind für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine umfassende Vor-Ort-Prüfung vor.
Hinweis: Die komplette Liste der klassifizierten Hotels, der G-Klassifizierung sowie für die Auszeichnung „Reisen für Alle“ finden Sie nachstehend. Weitere Bilder zur Veranstaltung erhalten Sie auf Anfrage unter pressestelle@stmwi.bayern.de.
– Ende der Pressemitteilung –
Nähere Auskünfte zu allen Klassifizierungen und Zertifizierungen erteilt die Bayern Tourist GmbH (BTG), Tel.: (089) 280 98 99, www.btg-service.de.
Pressemitteilung G-Klassifizierung
Pressemitteilung Hotelklassifizierung
Teilnehmer Hotelklassifizierung
Pressemitteilung Reisen für Alle
Pressemitteilung Wirte- und Unternehmerbrief
Teilnehmer Wirte- und Unternehmerbrief
München, 22. August 2022
Leistungsbeweis von Bayerns Hotellerie und Gastronomie
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer übergeben Urkunden der Deutschen Hotel- und G-Klassifizierung
(München) Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, haben heute in München Sterne-Klassifizierungen an 85 Hotels, Gasthäuser und Pensionen im Freistaat verliehen.
In ihrem Grußwort betonte Inselkammer: „Die qualifizierten Betriebe tragen erheblich zum Erhalt der wohl schönsten Branche der Welt bei und stellen sich neben den hohen gesetzlichen Anforderungen einer zusätzlichen Qualifizierung. Für mich ist das ein wunderbares Signal, dass es nicht immer mehr Gesetze und Verordnungen geben muss, sondern dass Unternehmer selbstverantwortlich handeln. Ich bin stolz auf die heute geehrten Betriebe und ihren überdurchschnittlichen Einsatz für unsere Branche – das ist alles andere als selbstverständlich.“
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Die Sterne beweisen, wie hoch die Qualität der Unterkünfte in Bayern ist. Viele Eigentümer haben die schwierige Corona-Zeit genutzt, um in ihre Häuser zu investieren. Die erfolgreiche Klassifizierung ist der verdiente Lohn für ihr Engagement. Deshalb freue ich freue mich, dass wir in diesem Jahr gleich 85 Hotels, Gasthäuser und Pensionen auszeichnen können."
Im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung erhielten 76 Betriebe Klassifizierungsurkunden. Am größten war die Nachfrage im Drei-Sterne-Bereich mit 35 ausgezeichneten Hotels, gefolgt vom Vier-Sterne-Bereich mit 35 zertifizierten Hotels. Außerdem wurden zwei Hotels mit zwei Sternen sowie vier weitere Hotels mit fünf Sternen ausgezeichnet. Im Bereich der Klassifizierung für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen wurden insgesamt neun Häuser, darunter sechs Drei-Sterne-Betriebe und drei Vier-Sterne-Betriebe, klassifiziert.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. 2005 wurde das Qualitätssystem um die G-Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen erweitert. Die ausgehändigten Sterne sind in beiden Klassifizierungssystemen für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine Vor-Ort-Prüfung vor.
Nähere Auskünfte zu allen Klassifizierungen und Zertifizierungen erteilt die Bayern Tourist GmbH (BTG), Tel.: (089) 280 98 99, www.btg-service.de.
Pressemitteilung G-Klassifizierung
Pressemitteilung Hotelklassifizierung
Teilnehmer Hotelklassifizierung
München, 20. November 2019
Leistungsbeweis von Bayerns Hotellerie und Gastronomie
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer übergeben Urkunden der Deutschen Hotel- und G-Klassifizierung sowie Zertifikate des Motorradfreundlichen Hotelbetriebs, GastroManagementPass und ServiceQualität Deutschland.
(München) Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, haben heute in München Sterne-Klassifizierungen an 80 Hotels, Gasthäuser und Pensionen im Freistaat verliehen. Zusätzlich erhielten 19 Betriebe das Qualitätssiegel ServiceQualität Deutschland, fünf das Zertifikat Motorradfreundlicher Hotelbetrieb und vier den GastroManagementPass (GMP).
In ihrem Grußwort betonte Inselkammer: „Ein weiteres Tourismusrekordjahr in Folge ist ein eindrucksvoller Beleg unserer Gastgeberqualitäten in Bayern und verdeutlicht wie wichtig die Hotellerie und Gastronomie für den Tourismus sind, denn ohne uns geht gar nichts! Ohne uns hätten Touristen kein Bett zum Schlafen. Ohne uns hätten Ausflügler keine Wirtschaft zum Einkehren. Ohne uns gäbe es keine Tagungen, Messen und Kongresse. Und damit unsere Tourismuswirtschaft in Bayern nachhaltig stark bleibt, müssen wir weiterhin auf Qualität und Beständigkeit setzen! Es geht weniger darum, mit wie vielen Sternen ein Betrieb klassifiziert ist, als vielmehr darum, dass er überhaupt Sterne als geprüfte Qualität nach außen trägt.“
Der Tourismus und damit zentral das Gastgewerbe sei, so Aiwanger, ein wirtschaftlicher Stabilitätsanker – er sichere Arbeit und Einkommen für bis zu 600.000 Menschen im Freistaat und schaffe wichtige Ausbildungsplätze im ländlichen Raum: „Unsere Neue Tourismusoffensive Bayern stärkt die Hauptleistungsträger des Tourismus durch die passgenauen Förderprogramme „Qualität und Gastlichkeit“, „Barrierefreie Gastlichkeit“ und „Gaststättenmodernisierung“. Wir wollen gezielt die Zukunftsfähigkeit im Hotel- und Gastgewerbe fördern. Die vielen unterschiedlichen Zertifizierungen und Auszeichnungen heute zeigen, dass das Gastgewerbe zahlreiche Initiativen zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung sowohl im Bereich der Produkte als auch im Service umsetzt. Ich bin mir sicher, sie werden sich auch bezahlt machen.
Im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung erhielten 67 Betriebe Klassifizierungsurkunden. Am größten war die Nachfrage im Vier-Sterne-Bereich mit 32 ausgezeichneten Hotels, gefolgt vom Drei-Sterne-Bereich mit 31 zertifizierten Hotels. Außerdem wurden drei Hotels mit zwei sowie ein weiteres Haus mit fünf Sternen ausgezeichnet. Im Bereich der Klassifizierung für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen wurden insgesamt 13 Häuser, darunter ein Zwei-Sterne-, elf Drei-Sterne- und ein Vier-Sterne-Betrieb, klassifiziert.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. 2005 wurde das Qualitätssystem um die G-Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen erweitert. Die ausgehändigten Sterne sind in beiden Klassifizierungssystemen für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine Vor-Ort-Prüfung vor.
Als Ergänzung zur Sterne-Klassifizierung, die ein Gütesiegel für die Hardware im Beherbergungsbereich ist, setzt die Initiative ServiceQualität Deutschland (SQD) bei den Serviceprozessen, der Software, an. Das Qualitätssiegel ist für drei Jahre gültig und wurde an insgesamt 19 Betriebe vergeben. Teilnehmen an SQD können nicht nur touristische Betriebe, sondern alle Dienstleister. Als erster Schritt auf dem Weg zu dieser Zertifizierung werden in einem Seminar Qualitäts-Coaches ausgebildet, die in ihren Betrieben und Organisationen die Grundlagen für die Zertifizierung schaffen. Das Qualitätssiegel gibt es in drei Stufen, wobei höhere Stufen größere Anforderungen mit sich bringen. 17 der ausgezeichneten Betriebe erreichten Stufe eins der SQD und zwei weitere schafften es, Stufe zwei zu erreichen. Neben Betrieben können sich auch Gemeinden und Städte zertifizieren lassen. Dazu muss in dem Ort – abhängig von der Einwohnerzahl – eine bestimmte Anzahl von Q-Betrieben existieren und mindestens eine städtische Einrichtung zertifiziert sein.
Die Einrichtungen, die anhand der Kriterien des GastroManagementPasses (GMP) zertifiziert wurden, stehen für hochwertige bayerische Gastlichkeit und Servicequalität. Der Pass ist ein Instrument zur Qualitätssicherung im Gastgewerbe. Um den GMP verliehen zu bekommen, müssen der Gastwirt und seine Mitarbeiter Sachkenntnisse in den Bereichen Hygiene, Recht, Unternehmensführung und ServiceQualität sowie einen IHK-Unterrichtungsnachweis bzw. eine IHK anerkannte gastronomische Ausbildung nachweisen. „Diese Zertifizierung garantiert dem Gast, dass er sich zu 100 Prozent darauf verlassen kann, dass die Qualität stimmt. Und nicht nur für die Gäste ist diese Auszeichnung ein Zugewinn – auch für den Betrieb stellt sie durch die fundierte Erweiterung bereits vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen eine Bereicherung dar. Das Besondere: Die GMP-Zertifizierung ist für jeden machbar und lohnend, egal ob inhabergeführter Kleinstbetrieb oder etabliertes Großunternehmen“, resümiert Inselkammer.
Die Zertifizierung Motorradfreundlicher Hotelbetrieb gibt den bayerischen Betrieben die Möglichkeit, sich im immer größer werdenden Wettbewerb durch Qualität und einen bestimmten Leistungsstandard zu behaupten. Dabei sind die Bereiche Ausstattung, Service sowie Gastronomie relevant. Karlheinz Jungbeck, Vorstand für Tourismus des ADAC Südbayern, erklärt: Unser Gütesiegel, das in bewährter Weise für bayernweit und sogar bundesweit einheitliche Qualitäts- bzw. Ausstattungsstandards steht, garantiert Motorradfahrern, dass es sich bei zertifizierten Betrieben um optimale Reise- bzw. Etappenziele mit umfassendem Service speziell für Biker handelt.“. Inselkammer ergänzt: „Bayerns Landschaften sind traumhaft schön, sie vom Motorrad aus zu entdecken, ist ein ganz besonders großartiges Erlebnis. Das gleiche gilt für Bayerns Hotellerie: Das Qualitätssiegel Motorradfreundlicher Betrieb ist bei der Tourenplanung eine unverzichtbare Orientierungshilfe“. In dieser Verleihungsrunde haben fünf Betriebe die Auszeichnung erhalten. Außerdem haben ebenfalls zwei Vertreter des ADAC Südbayern neben den auszuzeichnenden Unternehmen teilgenommen. Das Zertifikat steht für Transparenz, Objektivität sowie einheitliche und strenge Qualitäts- und Ausstattungsstandards und wurde im Jahr 2009 vom ADAC in Bayern gemeinsam mit dem DEHOGA Bayern ins Leben gerufen. Ziel ist es, Bikern eine verlässliche Orientierungshilfe bei der Tourenplanung zu geben und damit auch die Attraktivität Bayerns als Motorradland zu steigern.
Pressemitteilung Motorradfreundliche Betriebe
Teilnehmer Motorradfreundliche Betriebe
Pressemitteilung GastroManagementPass
Teilnehmer GastroManagementPass
Pressemitteilung ServiceQualität Deutschland
Teilnehmer ServiceQualität Deutschland
Pressemitteilung G-Klassifizierung
München, 22. März 2019
Leistungsbeweis von Bayerns Hotellerie und Gastronomie
Bayerns Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Roland Weigert und DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer übergeben Urkunden der Deutschen Hotel- und G-Klassifizierung sowie die Zertifikate des Wirte- und Unternehmerbriefs, Motorradfreundlicher Hotelbetrieb, GastroManagementPass und ServiceQualität Deutschland.
(München) Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Roland Weigert und die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Angela Inselkammer, haben heute in München Sterne-Klassifizierungen an 59 Hotels, Gasthäuser und Pensionen im Freistaat verliehen. Zusätzlich erhalten elf Betriebe das Qualitätssiegel ServiceQualität Deutschland, zwei das Zertifikat Motorradfreundlicher Hotelbetrieb und einer den GastroManagementPass (GMP). Zudem erhalten insgesamt zehn Unternehmer den Wirte- und Unternehmerbrief.
In ihrem Grußwort betonte Inselkammer: „Ein weiteres Tourismusrekordjahr in Folge ist ein eindrucksvoller Beleg unserer Gastgeberqualitäten in Bayern und verdeutlicht wie wichtig die Hotellerie und Gastronomie für den Tourismus sind, denn ohne uns geht gar nichts! Ohne uns hätten Touristen kein Bett zum Schlafen. Ohne uns hätten Ausflügler keine Wirtschaft zum Einkehren. Ohne uns gäbe es keine Tagungen, Messen und Kongresse. Und damit unsere Tourismuswirtschaft in Bayern nachhaltig stark bleibt, müssen wir weiterhin auf Qualität und Beständigkeit setzen! Es geht weniger darum, mit wie vielen Sternen ein Betrieb klassifiziert ist, als vielmehr darum, dass er überhaupt Sterne als geprüfte Qualität nach außen
trägt.“
Das Gastgewerbe, so Weigert, mit knapp 40.000 Betrieben, rund 10.000 Auszubildenden und einem Umsatz von fast 16 Milliarden Euro sei das Herzstück im Bayerntourismus: „Die Zukunft des bayerischen Tourismus liegt in der Qualität: Wir können den Wettbewerb nur durch höhere Qualität und nicht durch den Preis bestehen. Wir wollen keinen „Ballermann“-Tourismus. Mit unserer Tourismusoffensive und insbesondere unserem Gaststättenmodernisierungsprogramm wollen wir gezielt die Zukunftsfähigkeit im Hotel- und Gastgewerbe fördern. Die heutigen Auszeichnungen und Zertifizierungen zeigen, dass sich die Anstrengungen lohnen. Und sie werden sich auch bezahlt machen.“
Im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung erhielten 53 Betriebe Klassifizierungsurkunden. Am größten war die Nachfrage im Drei-Sterne-Bereich mit33 ausgezeichneten Hotels, gefolgt vom Vier-Sterne-Bereich mit 18 zertifizierten Hotels. Im Bereich der Klassifizierung für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen wurden fünf Drei-Sterne- und ein Vier-Sterne-Betriebe klassifiziert.
Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. 2005 wurde das Qualitätssystem um die G-Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen erweitert. Die ausgehändigten Sterne sind in beiden Klassifizierungssystemen für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine Vor-Ort-Prüfung vor.
Als Ergänzung zur Sterne-Klassifizierung, die ein Gütesiegel für die Hardware im Beherbergungsbereich ist, setzt die Initiative ServiceQualität Deutschland (SQD) bei den Serviceprozessen, der Software, an. Das Qualitätssiegel ist für drei Jahre gültig und wurde an insgesamt elf Betriebe vergeben. Es ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Teilnehmen an SQD können nicht nur touristische Betriebe, sondern alle Dienstleister. Als erster Schritt auf dem Weg zu dieser Zertifizierung werden in einem Seminar Qualitäts-Coaches ausgebildet, die in ihren Betrieben und Organisationen die Grundlagen für die Zertifizierung schaffen. Das Qualitätssiegel gibt es in drei Stufen, wobei höhere Stufen größere Anforderungen mit sich bringen. Vier der ausgezeichneten Betriebe schafften es, Stufe 2 zu erreichen. Neben Betrieben können sich auch Gemeinden und Städte zertifizieren lassen. Dazu muss in dem Ort – abhängig von der Einwohnerzahl – eine bestimmte Anzahl von Q- Betrieben existieren und mindestens eine städtische Einrichtung zertifiziert sein.
Die Einrichtungen, die anhand der Kriterien des GastroManagementPasses (GMP) zertifiziert wurde, steht für hochwertige bayerische Gastlichkeit und Servicequalität. Er ist ein Instrument zur Qualitätssicherung im Gastgewerbe. Um den GMP verliehen zu bekommen, müssen der Gastwirt und seine Mitarbeiter Sachkenntnisse in den Bereichen Hygiene, Recht, Unternehmensführung und ServiceQualität sowie einen IHK-Unterrichtungsnachweis bzw. eine IHK anerkannte gastronomische Ausbildung nachweisen. „Diese Zertifizierung garantiert dem Gast, dass er sich zu 100 Prozent darauf verlassen kann, dass die Qualität stimmt. Und nicht nur für die Gäste ist diese Auszeichnung ein Zugewinn – auch für den Betrieb stellt sie durch die fundierte Erweiterung bereits vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen eine Bereicherung dar. Das Besondere: Die GMP-Zertifizierung ist für jeden machbar und lohnend, egal ob inhabergeführter Kleinstbetrieb oder
etabliertes Großunternehmen“, resümiert Inselkammer.
Ziel und Zweck des Bayerischen Wirte- und Unternehmerbriefs ist die Förderung der bayerischen Gastlichkeit und des bayerischen Wirtestandes. Die Förderung besteht in der besonderen betriebswirtschaftlichen Fortbildung, bei der auch fachpraktische Kenntnisse vermittelt werden. So umfasst die Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme Pflichtseminare in den Bereichen der gastgewerblichen Betriebswirtschaft, beschäftigt sich mit moderner Mitarbeiterführung sowie Personalwesen und beinhaltet einen speziellen Marketing-Workshop. Ebenfalls obligatorisch ist ein mehrtägiger Workshop zum Thema Qualitäts- und Konfliktmanagement. Insgesamt zehn Unternehmer werden mit dem Wirte- und Unternehmerbrief ausgezeichnet.
Die Zertifizierung Motorradfreundlicher Hotelbetrieb gibt den bayerischen Betrieben die Möglichkeit, sich im immer größer werdenden Wettbewerb durch Qualität und einen bestimmten Leistungsstandard zu behaupten. Dabei sind die Bereiche Ausstattung, Service sowie Gastronomie relevant. Karlheinz Jungbeck, Vorstand für Tourismus des ADAC Südbayern, erklärt: „Mit dem Zertifikat, das es mittlerweile seit 2010 gibt, haben wir ein bewährtes Qualitätssiegel nach transparenten, zielgruppenorientierten Kriterien entwickelt, auf das sich Motorradfahrer verlassen können, weil es optimalen Service in den Betrieben garantiert“. Inselkammer ergänzt: „Bayerns Landschaften sind traumhaft schön, sie vom Motorrad aus zu entdecken, ist ein ganz besonders großartiges Erlebnis. Das gleiche gilt für Bayerns Hotellerie: Das Qualitätssiegel Motorradfreundlicher Betrieb ist bei der Tourenplanung eine unverzichtbare Orientierungshilfe“. In dieser Verleihungsrunde haben zwei Betriebe die Auszeichnung erhalten.
Außerdem haben ebenfalls zwei Vertreter des ADAC Südbayern neben den auszuzeichnenden Unternehmen teilgenommen. Das Zertifikat, das für Transparenz, Objektivität sowie einheitliche und strenge Qualitäts- und Ausstattungsstandards steht, wurde im Jahr 2009 vom ADAC in Bayern und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern ins Leben gerufen. Ziel ist es, Bikern eine verlässliche Orientierungshilfe bei der Tourenplanung zu geben und damit auch die Attraktivität Bayerns als Motorradland zu steigern.
Pressemitteilung Wirte- und Unternehmerbrief
Teilnehmer Wirte- und Unternehmerbrief
Pressemitteilung Motorradfreundliche Betriebe
Teilnehmer Motorradfreundliche Betriebe
Pressemitteilung GastroManagementPass
Teilnehmer GastroManagementPass
Pressemitteilung ServiceQualität Deutschland
Teilnehmer ServiceQualität Deutschland
Pressemitteilung G-Klassifizierung
Pressemitteilung Hotelklassifizierung
Teilnehmer Hotelklassifizierung
München, 14. November 2018
Kostenlose Erstberatung des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes
Im Rahmen der vom bayerischen Wirtschaftsministerium geförderten DEHOGA Bayern-Kampagne „Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe“ sind 2018 noch kostenfreie Kurzberatungen abrufbar
(München) Das Gastgewerbe hat in Bayern eine lange Tradition und einen großen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Stellenwert. Insbesondere außerhalb der Ballungszentren fungieren seine Betriebe als Treffpunkt aller sozialen Schichten und verkörpern einen hohen Grad an Lebensqualität. „Gasthäuser“ dienen als Ort der Geselligkeit, als Plattform zum Austausch der regionalen Bevölkerung und haben einen positiven Einfluss auf die örtliche Dorfgemeinschaft.
Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 jedoch fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus mehr. Damit fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus. Dieser ist jedoch oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse.
Angesichts des demografischen Wandels, der Herausforderungen durch die Digitalisierung und des Fachkräftemangels wurde eine strategische Kampagne mit verschiedenen Bausteinen entwickelt, um dem Sterben des Gastgewerbes insbesondere im ländlichen Raum entgegen zu wirken. Mit dem Pilotprojekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten.
Essentieller Baustein der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ ist die Ergänzung bestehender Beratungsangebote durch eine niederschwellige und kostenlose Erstanalyse des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie deren Hinführung an bestehende Förderprogramme des Landes und des Bundes. Diesbezüglich sind in diesem Jahr noch kostenfreie Kurzberatungen abrufbar.
Der DEHOGA Bayern versteht sich dabei nur als Organisator und Mittler der Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern. Mit der kostenfreien Momentaufnahme zur Potential- und Schwachstellenanalyse, der sogenannten „Blitzlichtberatung“, die einem Gegenwert in Höhe von 500 Euro brutto entspricht, wird zudem der weitere mögliche Bedarf von Maßnahmen konkretisiert.
Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, bei der auch nur diese bewertet werden kann. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des "Blitzlichts". Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein. Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme des Betriebs handelt, findet die Beratung immer vor Ort in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft statt. An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil, der sich viel Zeit nimmt, um die Beratung in Ruhe durchzuführen. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich. Ein „Blitzlicht“ umfasst die Beratungstätigkeit im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht und darf maximal einen halben Tag nicht überschreiten, wobei der Besuch des Betriebes mit ca. 2 bis 3 Stunden veranschlagt wird. Die Blitzlichtberatung findet nach individueller Terminabsprache statt, die Anmeldung muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 erfolgen.
Für den förderfähigen Unternehmer ist die Blitzlichtberatung kostenfrei. Die Kosten trägt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband im Rahmen seiner genehmigten Kampagne. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden.
Nähere Auskünfte zum Programm finden Sie unter www.wirtshauskultur.bayern.
Regensburg, 22. Oktober 2018
Bayerischer Gastgebertag 2018 setzt Fokus auf Hotellerie und Gastronomie als Hauptleistungsträger der Tourismusbranche und zweitwichtigste Leitökonomie im Freistaat
Die Systemrelevanz des Gastgewerbes für den bayerischen Freistaat, die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes sowie der erfolgversprechende Umgang mit Mitarbeitern und Gästen waren drei der Hauptthemen beim 2. Bayerischen Gastgebertag im Marinaforum in Regensburg. Rund 500 Vertreter der bayerischen Gastronomie und Hotellerie haben sich in derOberpfalz zusammengefunden, um einen Tag über die Zukunft des Gastgewerbes zu debattieren.
Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Technologie sowie Tourismusminister Franz Josef Pschierer verdeutlichte in einer Videobotschaft die Bedeutung des Gastgewerbes für den Erfolg Bayerns und prognostizierte ein erneutes Tourismusrekordjahr 2018. Der anhaltende Erfolg sei nur durch die hohen und zeitgemäßen Qualitätsstandards der bayerischen Gastgeber zu erklären. Pschierer: „Die Einrichtung einer eigenständigen und starken Tourismusabteilung im Wirtschaftsministerium war mir eine Herzensangelegenheit. Wir wollen explizit die kleinen und mittelständisch geprägten Familienunternehmen unterstützen. Hierfür wird die jährliche Tourismusförderung von 64 Mio. auf über 100 Mio. Euro angehoben.“
Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, stimmte Pschierer in Bezug auf die bedeutende Wirtschaftskraft des Tourismus in Bayern zu und hob hervor, dass das Gastgewerbe erstmalig in der Regierungserklärung eines bayerischen Ministerpräsidenten erwähnt wurde. Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, stimmte Pschierer in Bezug auf die bedeutende Wirtschaftskraft des Tourismus in Bayern zu und hob hervor, dass das Gastgewerbe erstmalig in der Regierungserklärung eines bayerischen Ministerpräsidenten erwähnt wurde. Die neue Regierungskonstellation stimme sie zuversichtlich, sie sei sich sicher, so Inselkammer, dass auch die neugewählte Staatsregierung die Wichtigkeit des Tourismussektors anerkennen werde. Ferner ging sie in ihrer Rede auf die Systemrelevanz von Hotellerie und Gastronomie für Bayern ein. In der Branche, die der Hauptleistungsträger der Leitökonomie Tourismus sei, arbeite mittlerweile jeder 20. Erwerbstätige und nahezu jeder 10. Auszubildende des Freistaats. Insgesamt seien dies über 400.000 Erwerbstätige und 10.000 Auszubildende in 40.000 Betrieben, die dem Gastgewerbe eine zentrale Bedeutung als Arbeits- und Wirtschaftsfaktor geben. Inselkammer unterstrich: „Die Bedeutung unserer Branche wächst von Jahr zu Jahr, Hotellerie und Gastronomie sind mittlerweile die regionalen Wirtschaftsmotoren. Sie sind Garanten einer positiven ländlichen Entwicklung.“ Sie bezeichnete das Gastgewerbe als „die Visitenkarte Bayerns“ und war voller Zuversicht, dass die einzigartige Wirtshauskultur Bayerns bewahrt werden könne, wenn alle Akteure der Branche gemeinsam handeln. Ihre politischen Forderungen sind ein flexibleres Arbeitszeitgesetz, faire Wettbewerbsbedingungen durch gleiche Steuern für Essen und eine Umgebung, die mehr Raum für selbstverantwortliches Handeln zulässt. Würde dies nicht umgesetzt, sähe sie einen Strukturwandel als Folge, von dem kleine Betriebe, der ländliche Raum und die bayerischen Bürgerinnen und Bürger negativ betroffen sein würden.
In seinem Grußwort ging Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, auf die Erfolge des Verbandes im vergangenen Jahr ein. So wurde eine Bundesratsinitiative zur Senkung der Sachwertbezüge für Auszubildende auf den Weg gebracht, der Praxischeck vor dem Erlass neuer Vorschriften und Gesetzte in Bayern eingeführt und jüngst die Abschaffung der analogen Meldescheine auf den Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen gebracht. „Es kann nicht sein, dass man heutzutage Fliegen kann, ohne seinen Personalausweis vorzeigen zu müssen, aber man in der digitalisiertesten Branche Deutschlands noch per Hand den Meldeschein unterzeichnen muss. Das ist absolut nicht zeitgemäß.“
Im Anschluss moderierte Marianne Sperb, Leiterin der Kulturredaktion der Mittelbayerischen Zeitung, eine hochkarätig besetzte Expertenrunde zum Thema „Das Gastgewerbe als Hauptleistungsträger und Schlüsselökonomie des Tourismus“. Mit auf dem Podium: Manfred Pinzger, Präsident des HGV Hoteliers- und Gastwirteverbandes Südtirol, Casimir Platzer, Präsident der GastroSuisse, Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich sowie Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Während der
Podiumsdiskussion erläuterten die Teilnehmer, wie die jeweiligen Regierungen den Tourismus in ihrem Land fördern. Pulker begrüßte den Entschluss der neuen ÖVP/FPÖ-Regierung, ab November die Mehrwertsteuer wieder von 13 auf zehn Prozent zu senken. Weitere Senkungen sollen ab 2020 folgen. In der Schweiz hingegen kämpft man mit Preisproblemen, auch aufgrund des Mehrwertsteuersatzes. „Die Löhne für qualifizierte Mitarbeiter und die Einkaufskosten fressen im Schnitt 75 bis 80 Prozent des Umsatzes auf“, so Platzer und weiter: „Unsere Volksinitiative zur Senkung der Mehrwertsteuer ist 2014 gescheitert. Dennoch sind wir überzeugt: Wenn es euch in Bayern gelingt, schaffen wir es vielleicht auch.“ Südtirol steht derzeit vor dem wachsenden Problem des Overtourismus, steuert diesem aber durch die Verlagerung fast aller Kompetenzen von Rom nach Bozen entgegen. „Auch wenn wir auf dem richtigen Weg sind, sind wir von dem was wir wollen noch weit entfernt: Gastgeber sein“, so Pinzger. Im Laufe der Diskussion kristallisierte sich eine gemeinsame Herausforderung aller Länder heraus: Die Fachkräftegewinnung. „Wir müssen qualifizierte Fachkräfte auch aus Drittstaaten zu uns holen dürfen und deren Ausbildung auch anerkennen“, resümierte Zöllick abschließend.
Als finalen Programmpunkt hielt Moritz Freiherr Knigge einen interessanten Vortrag über die Wertschätzung unter Menschen. Dabei ging er insbesondere auf den erfolgreichen Umgang mit Mitarbeitern und Gästen im Gastgewerbe ein.
Der 2. Bayerische Gastgebertag in Regensburg wurde von einer Fachausstellung rund um das Thema Gastgewerbe und spannenden Vorträgen umrahmt.
Weitere Fotos der Veranstaltung können Sie gerne honorarfrei unter presse@dehoga-bayern.de anfragen.
München, 10. Oktober 2018
Pressemitteilung des DEHOGA Bayern | Preisverleihung 2018
Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Franz Josef Pschierer und die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Angela Inselkammer, haben heute in München Sterne-Klassifizierungen an 75 Hotels, Gasthäuser und Pensionen im Freistaat verliehen.
Pschierer: „Die bayerische Gastronomie und Hotellerie sind Aushängeschild und Visitenkarte Bayerns. Nach dem Rekordjahr 2017 geht es auch im ersten Halbjahr 2018 äußerst erfolgreich weiter. Bei den Gästeankünften konnten wir nochmals ein sattes Plus von 5,6 und bei den Übernachtungen von 5,4 Prozent drauflegen. Das sind Wachstumszahlen, die jeden Tag neu von unseren Tourismusunternehmen
erarbeitet werden müssen. Unsere Gäste fühlen sich in Bayern offensichtlich wohl und willkommen. Die Sterneklassifizierungen tragen dazu bei, dass Qualität sichtbar wird.“
„In- und ausländische Gäste verlangen mehr denn je verlässliche Qualitätskriterien, insbesondere über mittelständische, familiengeführte Unternehmen. In einem immer größer werdenden Wettbewerb der unterschiedlichsten Betriebe ist eine verlässliche Qualitätsprüfung mittlerweile der entscheidende Wegweiser für Gäste, die sich anhand von Klassifizierungen und Zertifizierungen für bestimmte Standards
entscheiden. Hierbei setzt jeder Gast seine Prioritäten anders. Deswegen ist es für das Tourismusland Bayern wichtig, dass dessen gastgewerbliche Betriebe ihre Leistungen mit den unterschiedlichsten Zertifizierungen und Klassifizierungen unter Beweis stellen“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Inselkammer.
Im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung erhielten 69 Betriebe Klassifizierungsurkunden. Am größten war die Nachfrage im Drei- und Vier-Sterne-Bereich, in dem 35 bzw. 30 Hotels die Qualitätskontrolle erfolgreich absolvierten. Im Bereich der Klassifizierung für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen wurden sechs Drei-Sterne-Betriebe klassifiziert. Die Deutsche Hotelklassifizierung mit den fünf verschiedenen Kategorien – ein bis fünf Sterne – wurde 1996 vom Branchenverband DEHOGA unter maßgeblicher Initiative Bayerns entwickelt und eingeführt. 2005 wurde das Qualitätssystem um die G-Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen erweitert. Die ausgehändigten Sterne sind in beiden Klassifizierungssystemen für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Durchgeführt werden die Bewertungen im Freistaat von der BTG Bayern Tourist GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Sie nimmt hierzu bei allen zu klassifizierenden Betrieben eine Vor-Ort-Prüfung vor.
In ihrem Grußwort betonte Inselkammer, dass die Dienstleistungsbranche auch künftig konsequent auf Servicequalität setzt. „Servicequalität ist das entscheidende Wettbewerbsinstrument der Zukunft und ein wichtiger Standortfaktor. Die Auszeichnung signalisiert dem Kunden, dass er an erster Stelle steht. Sie heben das Image der einzelnen Einrichtungen und stärken den Ruf Bayerns als Urlaubsland erster Güte.“ Pschierer: „Das Gastgewerbe löst Tag für Tag sein Serviceversprechen ein – mit Erfolg, wie die heutigen Auszeichnungen beweisen. Bei den ausgezeichneten Betrieben genießt der Gast höchsten Standard. Der Schlüssel zum Erfolg ist auch das Bekenntnis zu unserer regionalen Herkunft. Das gilt für das Allgäu genauso wie für die Fränkische Schweiz. Wo sich die Einheimischen wohl fühlen, fühlen sich auch unsere Gäste wohl. Bei uns kommt Qualität vor Quantität.“
Landshut, 13. September 2018
DEHOGA Bayern lädt am 22. Oktober Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Niederbayern ein
Am 22. Oktober lädt die Bezirksgeschäftsstelle Niederbayern alle Hoteliers und Gastronomen, unabhängig von einer Mitgliedschaft, in den Berggasthof Zottling, Zottling 1 in 94265 Patersdorf zum 2. Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Niederbayern ein. Der kostenfreie Beratertag ist Teil des Pilotprojekts „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, mit der der DEHOGA Bayern wirksame Maßnahmen gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten einbringt. Weitere Informationen zur Kampagne, die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird, sowie zum Programm und Anmeldung zum Beratertag sind im Internet unter www.wirtshauskultur.bayern abrufbar.
Damit sich Interessierte in kurzer Zeit informieren können, wiederholt sich das Programm. Der Vortrag am Nachmittag wird der gleiche wie am Vormittag sein, ebenso wie der Inhalt der Talkrunde. Um 10.30 Uhr bzw. 14.30 Uhr wird von Annemarie Eikmeier, Bayern Tourist GmbH BTG, in einem informativen Vortrag zur Blitzlichtberatung, die Vorgehensweise und der Ablauf dieser kostenlosen Erstanalyse des Potenzials und der Schwachstellen von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes erläutert. Daran anknüpfend steht Ihnen ab 11.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr der „Blitzlichtberater“ Nikolai Schweiger Rede und Antwort, bevor in einer Talkrunde ab 11.15 Uhr bzw. 15.15 Uhr die Frage geklärt wird, wie es nach einem „Blitzlicht“ eventuell weitergehen könnte. Schwerpunkt werden bestehende und neue Fördermöglichkeiten sein.
Während des Beratertages gibt es zusätzlich die Gelegenheit, sich an Ständen mit Mitwirkenden der Kampagne auszutauschen. So beantworten „Blitzlichtberater Nikolai Schweiger, aber auch Mitarbeiter des DEHOGA Bayern und der BTG alle Fragen rund um die Anmeldung und den Ablauf der Blitzlichtberatung. Zudem halten Vertreter der HOGA Beratungsgesellschaft sowie der LfA Förderbank wertvolle Informationen über bestehende und neue bzw. geplante Beratungs- und Förderprogramme des Landes und des Bundes bereit. Darüber hinaus wird Alexander Kropp von der niederbayerischen Regierung gemeinsam mit Martin Kenneder vom Amt für ländliche Entwicklung über spezielle Investitionsförderprogramme des Freistaats Bayern informieren.
Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei.
Für eine verbindliche Anmeldung antworten Interessierte bitte via E-Mail an niederbayern@dehoga-bayern.de (bitte hierbei angeben, ob die Teilnahme am Vor- oder Nachmittag erwünscht ist).
Nähere Auskünfte zum Programm im Anhang entnehmen oder unter www.wirtshauskultur.bayern.
München, 11. September 2018
Wichtiger Erfolg des DEHOGA Bayern: Premiere für den Praxis-Check
Der vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern initiierte Praxis-Check wurde im Beisein des Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel, MdL, erstmals angewendet. Er soll in geeigneten Fällen staatliche Regelungen, bevor sie in Kraft treten, auf ihre praktische Umsetzbarkeit überprüfen. Beschlossen wurde seine Einführung vor der Sommerpause von der Bayerischen Staatsregierung.
Unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums wurde zusammen mit Unternehmern aus dem Gastgewerbe, Vertretern des Verbandes, den zuständigen Bezirksregierungen sowie dem Beauftragten für Bürokratieabbau das noch in der Ressortabstimmung befindliche Gaststättenmodernisierungsprogramm auf dessen Praxistauglichkeit geprüft.
München, 30. Juli 2018
Kostenfreie Erstberatung für klein- und mittelständische Unternehmen des Gastgewerbes
Mit dem Pilotprojekt „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband wirksame Maßnahmen gegen das Schließen von gastgewerblichen Einheiten.
Im Rahmen der Kampagne werden kostenfreie „Blitzlichtberatungen“ angeboten, dabei handelt es sich um Momentaufnahmen von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern. Die Beratung soll helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein.
Zur Blitzlichtberatung anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zudem muss es sich um einen konzessionierten Gastronomiebetrieb mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung oder einen Beherbergungsbetrieb mit mindestens zehn Betten handeln. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden. Nachdem der vollständige Antrag bei der BTG eingegangen ist, findet die Blitzlichtberatung nach individueller Terminabsprache statt, muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 im jeweiligen Unternehmen durchgeführt worden sein.
Um eine erfolgreiche Blitzlichtberatung durchzuführen zu können, muss sich der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer zwei bis drei Stunden Zeit nehmen, eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist nicht möglich. Darüber hinaus sollte das Unternehmen offen für Veränderungen sein und die Bereitschaft haben, im Nachgang die Empfehlungen des Blitzlichtberaters auch umzusetzen. Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation handelt, kann auch nur diese bewertet werden. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des "Blitzlichts". Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.
Die Blitzlichtberater sind alle Branchenprofis mit mehrjähriger operativer Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie in leitenden Funktionen und verstehen auch die Blickwinkel des Unternehmers und wie die Herausforderungen sind.
Nähere Auskünfte zur Blitzlichtberatungen finden Sie unter www.wirtshauskultur.bayern.
München, 27. Juli 2018
ServiceQualität Deutschland 2.0
ServiceQualität Deutschland, das kleine und mittlere Betriebe seit 2001 beim Qualitätsmanagement unterstützt, hat sein Schulungs- und Zertifizierungsprogramm umfangreich weiterentwickelt und optimiert. Das „Q“ wurde um weitere „Q-Werkzeuge“ erweitert, es lässt sich somit noch flexibler in den betrieblichen Alltag integrieren. Denn durch die fortschreitende Digitalisierung nehmen Kundenbewertungen via Online-Plattformen zunehmend Einfluss auf die Reputation eines Unternehmens. In vielen Fällen wirkt sich dies positiv auf den Betrieb aus und stellt gleichzeitig ein wirkungsvolles und dabei kostenfreies Marketinginstrument dar.
Sollte der Service jedoch einmal nicht den Erwartungen der Gäste entsprechen, kann es auch zu negativen Bewertungen und Kommentaren im Netz kommen. Diese sind ungefiltert für potentielle Gäste und Mitbewerber einsehbar und können im schlimmsten Fall zu Reputationsschäden und damit einhergehend zu Umsatzverlusten führen. Diese Entwicklung stellt nicht nur produzierende Unternehmen, sondern vor allem die Dienstleistungsbranche vor neue Herausforderungen.
Für kleine und mittlere Betriebe ist es häufig aufgrund der Betriebsgröße und personellen Situation schwierig, Fehlerquellen systematisch anzugehen und Prozesse zu verbessern. Die Folge ist im schlimmsten Fall ein erhöhtes Stresslevel der Mitarbeiter, was sich wiederum in deren Leistung widerspiegelt. Um diese Abwärtsspirale zu durchbrechen, hat ServiceQualität Deutschland ein System entwickelt, das die Mitarbeiter in den Optimierungsprozess der Arbeitsabläufe einbezieht. Auf Wunsch des Betriebs können sich die Angestellten zum Q-Coach ausbilden lassen. Durch diese Vorgehensweise werden die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht von der Führungsebene aufoktroyiert. Dem Mitarbeiter wird durch die Ausbildung Verantwortung übertragen, was die intrinsische Motivation steigert. Bereits während der Ausbildung werden die Stärken und Schwächen der Arbeitsabläufe im Betrieb analysiert, um erste Fehlerquellen ausfindig zu machen.
Die Perspektive des Kunden bzw. Gastes steht bei der Erstellung der Servicekette, dem zentralen Werkzeug von SQD, im Fokus. Vorgesetzte und Mitarbeiter überprüfen gemeinsam die Servicequalität beim Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen. Dabei spielen sowohl die Erfüllung der Kundenerwartungen als auch eine generelle Analyse der Zielgruppe eine Rolle. Die individuellen Verbesserungsmaßnahmen werden somit in Teamarbeit entwickelt und sind daher für alle Beteiligten besonders gut nachvollziehbar.
Das „Q-System“ zur Optimierung des Qualitätsmanagements basiert auf drei Stufen, die sich in der Anzahl der vom Betrieb eingeführten Q-Werkzeuge unterscheiden.Während bei Stufe eins keine externe Beratung erfolgt und der Betrieb seine Werkzeuge noch selbst wählt, wird bei Stufe zwei ein Testkunde für einen „Q-Mystery-Check“ ins Unternehmen geschickt, der den Service verdeckt untersucht. Bei Stufe drei wird der Betrieb zusätzlich durch ein „Q-Audit“, eine externe Beratung bzw. Prüfung ergänzt. Auf welcher Stufe der Verbesserungsprozess beginnen soll, basiert auf der Einschätzung und geleisteten Vorarbeit des Betriebes.
Die Q-Werkzeuge werden vom Betrieb selbst anhand der individuellen Bedürfnisse ausgewählt und setzen an den identifizierten Schwachstellen im Unternehmen an. Sie helfen dabei, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Beispielsweise greift das Q-Werkzeug „Mitarbeiterbindung“ bei der Herausforderung der Bewältigung des Fachkräftemangels, das insbesondere kleine und mittlere Betriebe betrifft, an. Dieses hilft, zum Betrieb passende Mitarbeiter zu akquirieren, einzuarbeiten und dauerhaft zu binden.
Neben den Q-Werkzeugen bietet auch der „Q-Ideenpool“ viele Anregungen zur stetigen Verbesserungen, indem zertifizierte Betriebe jederzeit nach Ideen suchen können, die von anderen Unternehmen bereits erfolgreich umgesetzt wurden.
Zum Hintergrund
Mit diesen Q-Werkzeugen hilft ServiceQualität Deutschland kleinen und mittleren Betrieben, ihre Dienstleistungen zu verbessern:
Servicekette:
Servicequalität des Betriebes aus Kundensicht
Einfache Werkzeuge für die Selbstanalyse:
Stärken-Schwächen-Profil
Kundenkommunikation
Qualitätsbausteine
Beschwerdemanagement
Mitarbeiterbindung
Bewertungsportale
Befragungen:
Kundenbefragung
Mitarbeiterbefragung
Vor-Ort-Analyse:
Q-Mystery-Check (verdeckter Testkunde)
Q-Audit (externe Beratung)
Weiterführende Informationen zum neuen ServiceQualität Deutschland, Seminartermine und die Online-Anmeldung finden Sie unter www.q-deutschland.de.
München, 19. Juni 2018
Neu am Markt: Lebensmitteleinkauf mit Pro-Order schafft effiziente Prozesse und spart Kosten
Pro-Order heißt die neu gegründete Gesellschaft, die beim Lebensmitteleinkauf Hoteliers und Gastronomen effizientere Prozesse und Kosteneinsparungen ermöglicht. Pro-Order ist ein Unternehmen der Bayerischen Gastgeber AG, deren alleiniger Aktionär der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern ist. Dessen Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert erläutert: „Ein Beitritt ist auch für kleine Betriebe schnell und unkompliziert möglich. Da keine Eintrittsgelder, Sicherheitsleistungen oder Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, profitieren Kunden von Anfang an.“
Isabella Hren, Vorstand der Holding und Geschäftsführerin der Pro-Order, fügt hinzu: „Der Lebensmitteleinkauf ist eine stetige Herausforderung. Cleveres Beschaffungsmanagement in der Hotellerie und Gastronomie ist notwendig und zukünftig ein immer wichtigerer Erfolgsfaktor.“ Kostendruck und wachsender Konkurrenzkampf bestimmen heute die wirtschaftliche Situation. Jeder unnötig ausgegebene Euro muss mit hohen Kraftanstrengungen wieder verdient werden. Besonders für „kleinere“ Gastronomen stellt der Einkauf eine große Hürde dar, da für die Preisfindung der Lieferanten zunehmend der mögliche Umsatz des Hauses eine entscheidende Rolle darstellt. Aber auch die unübersichtliche Lieferantenstruktur mit einer Vielzahl von Artikeln und wechselnden Preisen erschwert den Einkauf zusätzlich. Mit der Pro-Order und der Nutzung deren Einkaufssystems ist es ein Leichtes dieser Situation wirkungsvoll entgegenzuwirken.
Hren: „Die Pro-Order stellt ihren Kunden Einkaufslösungen speziell für das Gastgewerbe und mit attraktiven Konditionen sowie Rahmenbedingungen echte Mehrwerte bereit.“ Basis hierfür bietet eine einfache Kooperationsvereinbarung. Pro-Order verhandelt Preise und Konditionen auf Artikelebene, schafft Transparenz im Einkauf, bietet eine automatische Rechnungskontrolle der vereinbarten Konditionen bei gelisteten Lieferanten, verbessert die Prozesse durch eine lieferantenunabhängige online Bestellplattform und führt Preisprüfungen sowie nützliche Auswertungen durch.
Beim „Pro-Order Komfort“-Paket nutzen Betriebe Preisvorteile durch verhandelte Konditionen bei gelisteten Lieferanten, mit enthalten sind zudem eine automatische Rechnungskontrolle sowie Auswertungs- und Controlling-Möglichkeiten. Die bisherige Bestellart, Logistik und Faktura des Unternehmens werden beibehalten, ein sofortiger Einstieg ist jederzeit möglich. Während das Komfort-Paket für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern kostenfrei ist, zahlen Nicht-Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 49 Euro netto.
Um das „Pro-Order Premium“-Paket nutzen zu können, bedarf es entweder eines Netto-Einkaufsvolumens bei Lebensmitteln in Höhe von 100.000 Euro oder 80 Prozent des Einkaufs bei den gelisteten Lieferanten müssen über das System vollzogen werden. „Pro-Order Premium“ enthält alle Vorteile des Komfort-Pakets sowie zusätzlich die Nutzung eines webbasiertes Online Tools, dessen Installation sowie eine kostenlose Systemschulung. Es gewährt maximale Transparenz durch einheitliche Artikelbezeichnungen, echte Preisvergleiche mit einheitlichen Vergleichswerten der unterschiedlichen Artikel, die Nutzung weiterer Service-Module z. B. Produktionsplanung oder Lagererfassung, aussagekräftige Berichte für strategisches Einkaufscontrolling, zudem werden Artikelinformationen mit Inhaltsstoffen und Allergenen angezeigt. Auch „Pro-Order Premium“ ist für DEHOGA Bayern-Mitglieder kostenfrei, alle anderen zahlen einen Monatsbeitrag in Höhe von 99 Euro netto.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.pro-order.bayern.
München, 19. Juni 2018
DEHOGA Bayern lädt am 23. Juli Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Mittelfranken ein
Am 23. Juli lädt die Bezirksgeschäftsstelle Mittelfranken alle Hoteliers und Gastronomen, unabhängig von einer Mitgliedschaft, in den ARVENA PARK - Das Hotel am Franken-Center, Görlitzer Str. 51, 90473 Nürnberg zum 1. Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Mittelfranken ein. Der kostenfreie Beratertag ist Teil des Pilotprojekts „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, mit der der DEHOGA Bayern wirksame Maßnahmen gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten einbringt. Weitere Informationen zur Kampagne, die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird, sowie zum Programm und Anmeldung zum Beratertag sind im Internet unter www.wirtshauskultur.bayern abrufbar.
Damit sich Interessierte in kurzer Zeit informieren können, wiederholt sich das Programm. Der Vortrag am Nachmittag wird der gleiche wie am Vormittag sein, ebenso wie der Inhalt der Talkrunde. Um 10.30 Uhr bzw. 14.30 Uhr wird von Isabella Hren, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH BTG, in einem informativen Vortrag zur Blitzlichtberatung, die Vorgehensweise und der Ablauf dieser kostenlosen Erstanalyse des Potenzials und der Schwachstellen von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes erläutert. Daran anknüpfend steht Ihnen ab 11.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr die „Blitzlichtberaterin“ Birgit Kulidzan Rede und Antwort, bevor in einer Talkrunde ab 11.15 Uhr bzw. 15.15 Uhr die Frage geklärt wird, wie es nach einem „Blitzlicht“ eventuell weitergehen könnte. Schwerpunkt werden bestehende und neue Fördermöglichkeiten sein.
Während des Beratertages gibt es zusätzlich die Gelegenheit, sich an Ständen mit Mitwirkenden der Kampagne auszutauschen. So beantworten „Blitzlichtberaterin“ Birgit Kulidzan, aber auch Mitarbeiter des DEHOGA Bayern und der BTG alle Fragen rund um die Anmeldung und den Ablauf der Blitzlichtberatung. Zudem halten Vertreter der HOGA Beratungsgesellschaft sowie der LfA Förderbank wertvolle Informationen über bestehende und neue bzw. geplante Beratungs- und Förderprogramme des Landes und des Bundes bereit. Darüber hinaus wird vormittags Franz Kurz von der oberfränkischen Regierung gemeinsam mit Detlev Etteldorf vom Amt für ländliche Entwicklung über spezielle Investitionsförderprogramme des Freistaats Bayern informieren.
Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei.
Für eine verbindliche Anmeldung antworten Interessierte bitte via E-Mail an mittelfranken@dehoga-bayern.de .
Nähere Auskünfte zum Programm im Anhang entnehmen oder unter www.wirtshauskultur.bayern.
München, 12. Juni 2018
DEHOGA Bayern lädt am 18. Juni Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Oberfranken ein
Mit dem Pilotprojekt „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten. Im Rahmen der Kampagne finden für gastgewerbliche Betriebe in Bayern sogenannte „Blitzlichtberatungen“ statt. Die kostenfreie Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme vor Ort, in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft, zur Potential- und Schwachstellenanalyse von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern. Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden. Nachdem der vollständige Antrag bei der BTG eingegangen ist, findet die Blitzlichtberatung nach individueller Terminabsprache statt, muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 im jeweiligen Unternehmen durchgeführt worden sein.
Zur Blitzlichtberatung anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zudem muss es sich um einen konzessionierten Gastronomiebetrieb mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung oder einen Beherbergungsbetrieb mit mindestens zehn Betten handeln. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich.
Um eine erfolgreiche Blitzlichtberatung durchzuführen, muss sich der Betrieb zwei bis drei Zeit nehmen, diese mit dem Blitzlichtberater zu verbringen. Darüber hinaus muss das Unternehmen Veränderungen offen gegenüberstehen und die Bereitschaft haben, im Nachgang die Empfehlungen des Blitzlichtberaters auch umzusetzen.
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation handelt, kann auch nur diese bewertet werden. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des "Blitzlichts". Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.
Wer kommt vor Ort? Die Blitzlichtberater sind alle Branchenprofis mit mehrjähriger operativer Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie in leitenden Funktionen; arbeiten häufig auch als Referenten als Betriebsberater und verstehen auch die Blickwinkel des Unternehmers und wie die Herausforderungen sind.
Wie kann es nach der Blitzlichtberatung weitergehen? Nach der Beratung erhält jeder Betrieb einen Kurzbericht der 2-3 A4-Seiten umfasst mit den Ideen und Empfehlungen im Anhang um einfach den Beginn zu schaffen neue Koopeartionen und Konzepte einzugehen. Manchmal wird auch empfohlen weitere Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder auch bei den gewissen Fachbereichen zusätzliches Know How anzueeignen.Welche Bausteine umfasst die Kampagne „Kampagne für das bayerische Gastgewerbe“ noch? Ein Ziel ist es, die Fördermöglichkeiten für die gastgewerblichen Betriebe in Bayern zu bündeln, die Informationen zu bündeln, damit die Unternehmen einen einfacheren Zugang zu diesen Förderungen bekommen können und in dem Zuge sind 14 Beratertage in ganz Bayern, ca. 2 pro Bezirk geplant, die wie Tage der offenen Tür veranstaltet werden, bei denen auch Kooperationspartner dabei sind, der DEHOGA Bayern dabei ist, HOGA Beratungsgesellschaf, die LfA Förderbank, das Amt für ländliche Entwicklung und Vertreter der Bezirksregierung, wo der Unternehmer hinkommen kann und in 1 oder 2 Stunden, je nach Informationsbedarf informieren kann und eine Bündelung der Informationen an einem Ort erhält.
Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei.
Für eine verbindliche Anmeldung antworten Interessierte bitte via E-Mail an oberfranken@dehoga-bayern.de .
Nähere Auskünfte zum Programm im Anhang entnehmen oder unter www.wirtshauskultur.bayern.
München, 12. Juni 2018
DEHOGA Bayern lädt am 18. Juni Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Oberfranken ein
Am 18. Juni lädt die Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken alle Hoteliers und Gastronomen, unabhängig von einer Mitgliedschaft, in den Landgasthof Goldene Rose, Coburger Str. 31, 96271 Grub am Forst zum 1. Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Oberfranken ein. Der kostenfreie Beratertag ist Teil des Pilotprojekts „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, mit der der DEHOGA Bayern wirksame Maßnahmen gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten einbringt. Weitere Informationen zur Kampagne, die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird, sowie zum Programm und Anmeldung zum Beratertag sind im Internet unter www.wirtshauskultur.bayern abrufbar.
Damit sich Interessierte in kurzer Zeit informieren können, wiederholt sich das Programm. Der Vortrag am Nachmittag wird der gleiche wie am Vormittag sein, ebenso wie der Inhalt der Talkrunde. Um 10.30 Uhr bzw. 14.30 Uhr wird von Isabella Hren, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH BTG, in einem informativen Vortrag zur Blitzlichtberatung, die Vorgehensweise und der Ablauf dieser kostenlosen Erstanalyse des Potenzials und der Schwachstellen von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes erläutert. Daran anknüpfend steht Ihnen ab 11.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr der „Blitzlichtberater“ Hermann Liebert Rede und Antwort, bevor in einer Talkrunde ab 11.15 Uhr bzw. 15.15 Uhr die Frage geklärt wird, wie es nach einem „Blitzlicht“ eventuell weitergehen könnte. Schwerpunkt werden bestehende und neue Fördermöglichkeiten sein.
Während des Beratertages gibt es zusätzlich die Gelegenheit, sich an Ständen mit Mitwirkenden der Kampagne auszutauschen. So beantworten „Blitzlichtberater“ Herr Liebert, aber auch Mitarbeiter des DEHOGA Bayern und der BTG alle Fragen rund um die Anmeldung und den Ablauf der Blitzlichtberatung. Zudem halten Vertreter der HOGA Beratungsgesellschaft sowie der LfA Förderbank wertvolle Informationen über bestehende und neue bzw. geplante Beratungs- und Förderprogramme des Landes und des Bundes bereit. Darüber hinaus werden Doris Herold und Thomas Fischer von der oberfränkischen Regierung gemeinsam mit Jennifer Knigge vom Amt für ländliche Entwicklung über spezielle Investitionsförderprogramme des Freistaats Bayern informieren.
Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei.
Für eine verbindliche Anmeldung antworten Interessierte bitte via E-Mail an oberfranken@dehoga-bayern.de.
Nähere Auskünfte zum Programm im Anhang entnehmen oder unter www.wirtshauskultur.bayern.
München, 11. Juni 2018
Ausgezeichnete Bayerische Küche und Ausgezeichnete Bierkultur
Mit der Klassifizierung „Ausgezeichnete Bayerische Küche“, hinter der das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern stehen, werden die Besonderheiten der regionalen Küche gewürdigt. Jede Region Bayerns verfügt über ihre typischen Zutaten, Gerichte und Zubereitungsarten. Diese prägen maßgeblich das Image der Region und sind für das Heimatgefühl der Einheimischen in gleichem Maße wichtig wie für interessierte Touristen.
Diese Stärken gezielt zu nutzen und den kulinarischen Reichtum der regionalen Küche erlebbar zu machen, ist der Anspruch der „Ausgezeichneten Bayerischen Küche“. Zudem sind die Ansprüche und Wünsche der Gäste gestiegen. Sie verlangen nach verlässlichen Kriterien, die Ihnen dabei helfen, den Betrieb mit der besten Küche und authentischsten Atmosphäre auszuwählen. Diesen Anspruch erfüllt das Qualitätssiegel. Es wurde mittlerweile zum Markenzeichen einer qualitativ hochwertigen, für die Region typischen und glaubwürdigen Küchenkultur.
29 Betriebe aus ganz Bayern haben sich den strengen Kriterien der Klassifizierung „Ausgezeichnete Bayerische Küche“ gestellt und konnten, nach Überprüfung durch eine unangemeldete Kommission, am 11. Juni 2018 im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ihre Urkunden in Empfang nehmen. In Ihrer Ansprache an die ausgezeichneten Unternehmer sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Hohe Qualität, heimische Produkte und bester Service – das sind die Leitgedanken unserer ‚Ausgezeichneten Bayerischen Küche‘ und dafür stehen die Betriebe, die heute prämiert wurden. Sie punkten aber nicht nur in der Küche, sondern bieten darüber hinaus beeindruckenden Biergenuss auf höchstem Niveau“.
Von den insgesamt 29 Betrieben aus allen Regionen Bayerns wurden 1 Betrieb mit einer Raute, 8 Betriebe mit zwei Rauten und stolze 20 Betriebe mit drei Rauten ausgezeichnet. Außerdem erhielten 2 Unternehmen den Zusatz „In Franken“.
„Mit dieser Klassifizierung stellen wir die Küchenkunst und Küchenkultur der bayerischen Regionen in den Mittelpunkt und heben die kulinarischen Höhepunkte jeder Jahreszeit gezielt hervor, um unsere Gäste mit unverwechselbaren Angeboten zu verwöhnen“, erläutert DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, und ergänzt: „Dabei spielen die heimischen landwirtschaftlichen Qualitätsprodukte sowie die Erzeugnisse unserer Brauer und Winzer ebenso eine besondere Rolle, wie unsere Gastgeber, die ihr Haus mit hohem Engagement und freundlichen, versierten Mitarbeitern führen.“
Zudem konnten Wirtshäuser mit der Zusatzauszeichnung „Ausgezeichnete Bierkultur“ zeigen, dass nicht nur die Küche auf regionale und frische Zutaten setzt, sondern dass daneben Biergenuss auf höchstem Niveau geboten wird. Dass regionale Küche und heimische Bierkultur zusammengehören, zeigt sich beispielsweise, wenn es um Themen wie das richtige Bier zur gewählten Speise geht.
Insgesamt wurden 7 Betriebe aus ganz Bayern ausgezeichnet. Inselkammer: „Die Zusatzauszeichnung ‚Ausgezeichnete Bierkultur‘ unterstreicht die Rolle Bayerns als Bierland. Sie ist eine bayerische Innovation zur Qualitätssicherung, um hochwertige Bierspezialitäten als Erlebnisprodukt in Szene zu setzen. Ziel ist es, die Spitzenstellung des Bayerntourismus in Deutschland weiter auszubauen. Denn eine hervorragende Leistungsqualität, hochwertige Dienstleistung am Kunden und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis machen das Erfolgsgeheimnis im Bayerntourismus aus“.
München, 29. Mai 2018
DEHOGA Bayern lädt Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag in Unterfranken ein
Blitzlichtberatung, Förderprogramme und weitere Bausteine der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ werden vorgestellt
Um 10.30 Uhr bzw. 14.30 Uhr wird in einem informativen Vortrag zur Blitzlichtberatung, die Vorgehensweise und der Ablauf dieser kostenlosen Erstanalyse des Potenzials und der Schwachstellen von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes erläutert. Daran anknüpfend steht Ihnen ab 11.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr ein „Blitzlichtberater“ Rede und Antwort bevor in einer Talkrunde ab 11:15 Uhr bzw. 15:15 Uhr die Frage geklärt wird, wie es nach einem „Blitzlicht“ eventuell weitergehen könnte. Schwerpunkt werden bestehende und neue Fördermöglichkeiten sein
Damit Sie sich in kurzer Zeit informieren können, wiederholt sich das Programm. Der Vortrag am Nachmittag wird der gleiche wie am Vormittag sein, ebenso wie der Inhalt der Talkrunde.
Während des Beratertages haben Sie zudem die Gelegenheit, sich an Ständen mit
Mitwirkenden der Kampagne auszutauschen. Gerne werden Ihnen der „Blitzlichtberater“, aber auch Mitarbeiter des DEHOGA Bayern und der BTG alle Fragen rund um die Anmeldung und den Ablauf der Blitzlichtberatung beantworten.
Vertreter der HOGA Beratungsgesellschaft sowie der LfA Förderbank halten für Sie wertvolle Informationen über bestehende und neue bzw. geplante Beratungs- und Förderprogramme des Landes und des Bundes für Sie bereit. Zudem wird Sie ein Vertreter der Bezirksregierung gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Amtes für ländliche Entwicklung über spezielle Investitionsförderprogramme des Freistaats Bayern informieren. Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Mit dem Pilotprojekt „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ beabsichtigt der DEHOGA Bayern eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten. Weitere Informationen zur Kampagne sowie zum Programm und Anmeldung zum Beratertag finden Sie unter www.wirtshauskultur.bayern/beratertage/.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei für Sie.
Für die verbindliche Anmeldung antworten Sie bitte via E-Mail an unterfranken@dehoga-bayern.de .
Nähere Auskünfte zum Programm können Sie dem Anhang entnehmen oder gehen Sie auf www.wirtshauskultur.bayern.
Rosenheim/ München, 25. Mai 2018
Wirtschafts- und Tourismusminister Pschierer überreicht Förderbescheid für Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ an DEHOGA Bayern
Der offizielle Förderbescheid zur Unterstützung der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ wurde im Flötzinger Bräustüberl in Rosenheim von Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Franz Josef Pschierer zusammen mit dem tourismuspolitischen Sprecher der CSU Klaus Stöttner, an Angela Inselkammer, Präsidentin DEHOGA Bayern, und Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer DEHOGA Bayern, übergeben.
Ziel der 550.000 Euro-Maßnahme ist es, wirksame Instrumente gegen das Schließen von gastgewerblichen Betrieben anzubieten und Beispiele für die Gaststätte mit Zukunft aufzuzeigen. Denn nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei mit dem größten Gaststättenrückgang in Deutschland.
Pschierer: „Unser Bayerntourismus lebt von unserer Gastronomie und Hotellerie. Das Gasthaus gehört zu unserer bayerischen Lebensart und Tradition. Gasthäuser stehen für sozialen Zusammenhalt und Austausch. Gleichzeitig sind sie wesentlicher Baustein für funktionsfähige Tourismusstrukturen in allen Regionen. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des DEHOGA ‚Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe‘ mit einer halben Million Euro.“ Inselkammer ergänzt: „Ich bin überzeugt: Die Bayerische Staatsregierung hat verstanden, wo die Nöte und Probleme gerade bei unseren kleineren Wirten und Hoteliers liegen. Denn neben der Unterstützung unserer Kampagne ‚Zukunft für das bayerische Gastgewerbe‘ mit einer halben Mio. Euro, bekommt unsere Branche zusätzlich ein Investitionsförderprogramm um zu gewährleisten, dass unsere Betriebe die bei der Blitzlichtberatung angeratenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen können.“
"Mit der Tourismusoffensive Bayern setzen wir uns zielgerichtet für den Fortbestand der ländlichen Wirtshauskultur ein. Das zweistufige Förderprogramm stellt einerseits eine bedarfsgerechte Beratung von Tourismusbetrieben sicher und unterstützt darauf aufbauend konkrete Modernisierungsmaßnahmen. Insgesamt werden hierfür Fördermittel in Höhe von über 30 Mio. Euro vom Freistaat bereitgestellt", so Klaus Stöttner, Mitglied des Haushaltsausschusses und tourismuspolitischer Sprecher der CSU.
Im Rahmen der Kampagne werden nach und nach alle Informations-, Beratungs- und Förderangebote von der Gründung über die Fortbildung und die Unternehmensnachfolge, die bereits jetzt zur Verfügung stehen, auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern gebündelt, noch besser aufbereitet und zielgruppenorientiert übersichtlich und in verständlicher Sprache angeboten. „Unser Fokus liegt auf den überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben, die in ihrer Vielzahl letztendlich Bayern sein Gesicht geben. Die Kampagne soll Unternehmern echte Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Mit der kostenlosen Blitzlichtberatung, die der Potenzial- und Schwachstellenanalyse dienen sollen, steht den Betrieben bereits ein elementarer Baustein der Kampagne zur Verfügung“, so Geppert. Isabella Hren, Geschäftsführerin der Bayern Tourist GmbH BTG, die mit der Durchführung der Blitzlichtberatung vom Verband beauftragt wurde, ergänzt: „Der Bedarf bei den Betrieben ist absolut vorhanden – das zeigt auch die rege Nachfrage nach wenigen Wochen mit bereits über 130 Anmeldungen für die Blitzlichtberatung. Bei der Auswahl der Berater legen wir großen Wert auf operative Branchenerfahrung sowie pragmatische Lösungsansätze mit raschen Umsetzungshilfen.“
Vervollständigt wird die Kampagne durch regionale Beratertage in allen Regierungsbezirken, den Aufbau und der Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank sowie einer programmierten Online-Plattform als „FachkräfteNavigator“. Zudem werden auf der Kampagnenseite Best-Practice-Beispiele aufgezeigt und Visionen zum Gasthaus mit Zukunft zur Diskussion gestellt.
Navigator“. Zudem werden auf der Kampagnenseite Best-Practice-Beispiele aufgezeigt und Visionen zum Gasthaus mit Zukunft zur Diskussion gestellt.
Umgebung wahrnimmt und vor allem, ob es ihm schmeckt“, so Vogl. „Ich habe die Blitzlichtberatung als sehr positiv empfunden, da der Berater meinen Betrieb aus eben diesem Blickwinkel des Gastes betrachtet hat, statt wie klassischerweise üblich bei Beratungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht“, resümiert Vogl weiter.
München, 16. März 2018
DEHOGA Bayern gründet „Bayerische Gastgeber AG“
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern hat die Bayerische Gastgeber AG mit Sitz in München gegründet; alleiniger Aktionär ist der DEHOGA Bayern. Der Verband hat damit die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um die Aktivitäten der beiden bestehenden Wirtschaftsgesellschaften Bayern Tourist GmbH BTG und HOGA Hotel- und Gaststätten-Beratungsgesellschaft mbH sowie eventuell weitere zukünftige Wirtschaftsgesellschaften unter dem Dach einer Holding in Form einer Aktiengesellschaft zu bündeln.
Den Vorstand der Bayerischen Gastgeber AG übernimmt BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren. Der Aufsichtsrat setzt sich neben DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, Vizepräsident Thomas Förster und Schatzmeister Jürgen Lochbihler aus dem stellvertretendem Vorsitzenden des Vorstandes der LfA Förderbank Bayern, Dr. Hans Schleicher, dem Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner, dem Vorstandsmitglied der Dr. Sasse AG, Dr. Christine Sasse, sowie Diplom-Betriebswirt Rainer Domani zusammen. Strategische Beratung und Unterstützung erhält die Bayerische Gastgeber AG durch einen siebenköpfigen Fachbeirat, der sich aus Vertretern des DEHOGA Bayern zusammensetzt. „Wir sind bestrebt die Wirtschaftsaktivitäten und Dienstleistungen zu bündeln, Synergien zu nutzen und im nächsten Schritt weiter auszubauen“, erklärt Hren, die hinzufügt: „Ziel ist es den 11.500 Mitgliedsbetrieben des DEHOGA Bayern umfängliche Serviceleistungen zu bieten und sie zu unterstützen.“
„Ziel der eindeutigen Abgrenzung zwischen dem DEHOGA Bayern und seinen Tochtergesellschaften ist die Erhöhung der Rechtssicherheit für den Verband“, erläutert Inselkammer, „zudem wird hierdurch eine professionelle Führung der Wirtschaftsgesellschaften unabhängig von etwaigen Neubesetzungen von Haupt- und Ehrenamt des DEHOGA Bayern gesichert.“
Zum Hintergrund:
Die Bayern Tourist GmbH BTG offeriert Marketinginstrumente, operative Beratungsdienstleistungen, Qualitätsverbesserung und Weiterbildung für touristische sowie gastgewerbliche Betriebe. In vier Säulen – Zertifizierungen und Klassifizierungen, Seminare und Weiterbildung, Partnerschaften und Kooperationen sowie operativer Beratungs-Service – greift die BTG Themen der Branche auf und bietet mit ihren Dienstleistungen Lösungen sowie Hilfestellungen an. Alleiniger Gesellschafter der Bayern Tourist GmbH BTG ist der DEHOGA Bayern.
Die HOGA Hotel- und Gaststätten-Beratungsgesellschaft ist eine wirtschaftlich selbständige und neutrale Beratungsgesellschaft für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für artverwandte Betriebe. Sie offeriert Expertenwissen mit Praxisorientierung und kann auf ein Knowhow aus mehr als 40 Jahren Beratungstätigkeit mit über 16.000 untersuchten und beratenen Betrieben rund um das Gastgewerbe zurückgreifen. Die HOGA und ihre Berater haben sich ausschließlich auf die branchenspezifischen Fragestellungen und Problembereiche des Gastgewerbes spezialisiert. Alleiniger Gesellschafter ist ebenfalls der DEHOGA Bayern.
München, 9. Februar 2018
Bayern fördert Zukunft der bayerischen Wirtshauskultur
Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt federführend die vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern initiierte Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“. Ziel der 550.000 Euro-Maßnahme ist es, eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Betrieben und zukunftweisende Beispiele für die Gaststätte der Zukunft modellhaft anzubieten.
Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Das Gastgewerbe hat in Bayern eine lange Tradition und einen großen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
Stellenwert. Insbesondere außerhalb der Ballungszentren fungiert es als Treffpunkt aller sozialen Schichten und verkörpert einen hohen Grad an Lebensqualität. Gasthäuser dienen als Ort der Geselligkeit, als Plattform zum Austausch der regionalen Bevölkerung und sie haben einen positiven Einfluss auf das örtliche Dorfgemeinschaftsleben der Bürger.“
Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 jedoch fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei mit dem größten Gaststättenrückgang in Deutschland.
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erläutert: „Die Kampagne trägt zur Sicherung des Gastgewerbes als Voraussetzung für die Leitökonomie Tourismus bei. Bereits heute besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus mehr. Damit fehlt die Grundlage für den Tourismus. Dieser ist oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse. Angesichts des demografischen Wandels, der Herausforderungen durch die Digitalisierung und des Fachkräftemangels wurde nunmehr eine strategische Kampagne mit verschiedenen Bausteinen entwickelt, um dem Sterben des Gastgewerbes entgegen zu wirken und Unterstützungen gerade auch für den Gründerbereich und die Unternehmensnachfolge zu bieten.“
Hierfür sollen alle Informations-, Beratungs- und Förderangebote von der Gründung über die Fortbildung und die Unternehmensnachfolge, die bereits jetzt zur Verfügung stehen, auf einer zentralen Plattform gebündelt, noch besser aufbereitet und zielgruppenorientiert übersichtlich und in verständlicher Sprache angeboten werden. Vervollständigt wird die digitale Aufbereitung durch regionale Beratertage, eine kostenlose Schwachstellenanalyse in Form von „Blitzlicht-Beratungen“, den Aufbau und die Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank und einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“. Im Rahmen der Beratertage sollen auch Best-Practice-Beispiele aufgezeigt und Visionen zum Gasthaus der Zukunft zur Diskussion gestellt werden.
Konkret werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Bündelung aller Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Bündelung aller Beratungs- und Fördermöglichkeiten über Angebote und Hilfestellungen für das klein- und mittelständisch geprägte Gastgewerbe. Dadurch können Unternehmer leichter an bestehende Angebote herangeführt werden und in jeder Phase des Unternehmers die richtige Strategie, die entsprechenden Beratungsangebote bzw. Hilfestellungen, insbesondere Fördermöglichkeiten, erzielen. Die Bündelung der bestehenden Beratungsleistungen und Förderprogramme an zentraler Stelle und in leichter Sprache umfasst dabei das Vorgründungscoaching, die Förderung unternehmerischen Know-hows einschließlich Unternehmensnachfolge, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, den Digitalbonus sowie die neue „Blitzlicht-Beratung“.
Fachkräfte-Navigator
Die ständig wachsende Leitökonomie Tourismus bedingt in Bayern einen hohen Fachkräftebedarf im Gastgewerbe, der durch die vorhandenen Fach- und Nachwuchskräfte nicht gedeckt wird. Daher ist es, wie bei internationalen Hotelketten mit weltweiten Mitarbeiter-Netzwerk, auch für die kleinen und mittelständischen Hotel- und Gastronomiebetriebe in Bayern nötig, in einer zu entwickelnden Online-Plattform namens „FachkräfteNavigator“ auf einen Blick vielfältige Wege zu Fachkräften speziell für ihren Bedarf aufgezeigt zu bekommen. Ziel ist es, für die Mitarbeiterakquisition erstmalig gebündelt die Zugänge zum regionalen und nationalen Fachkräftemarkt, zu branchenspezifischen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit und zu gastgewerblichen Portalen sowie zu speziellen europäischen Märkten und Drittländern mit allen Zugangsvoraussetzungen und allen gastgewerblichen Kooperationspartnern und Fachschulen aufzuzeigen. Gleichzeitig liefert der „FachkräfteNavigator“ belastbare Daten und evaluierte Quellen, die es Betrieben erleichtern, ihre bisherige Mitarbeiteranwerbung zu erweitern.
„Blitzlicht-Beratungen“, regionale Beratertage und Beraterdatenbank
Essentieller Baustein der Kampagne ist die Ergänzung bereits bestehender Beratungsangebote durch eine niederschwellige, kostenlose Erstanalyse des Potentials von kleinen und mittleren Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie der Hinführung an bestehende Förderprogramme des Landes und des Bundes. Der Mehrwert in Höhe von ca. 500 Euro brutto pro Beratung soll dabei unmittelbar den Unternehmern i. R. von De-minimis zu Gute kommen. Mit der Momentaufnahme – dem sogenannten „Blitzlicht“ – zur Schwachstellenanalyse werden zudem weitere mögliche Bedarfe von Maßnahmen konkretisiert.
Zusätzlich sind regionale Beratertage sowie die Einrichtung einer fachspezifischen Beraterdatenbank vorgesehen.
Modell „Wirtshaus mit Zukunft“