FAQ Reisen für alle
FAQs – Kennzeichnung nach „Reisen für Alle“
Reisen für Alle ist ein bundesweit einheitliches Kennzeichnungssystem. Das Kennzeichnungssystem umfasst Kriterienkataloge für die sieben Personengruppen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen.
Dabei schafft die Kennzeichnung durch geprüfte Qualität und einheitliche Darstellung verlässliche und detaillierte Informationen zur Nutz- und Erlebbarkeit der touristischen Infrastruktur, Angebote und Dienstleistungen.
Reisende mit Handicap, Senioren sowie Familien sollen auf der Grundlage der Kennzeichnung selbst entscheiden, ob das Angebot für sie geeignet ist oder nicht.
Zudem strebt das deutschlandweite Kennzeichnungssystem die Sensibilisierung und Qualifizierung entlang der gesamten Servicekette an. Durch die Schulung der Anbieter wird dies gewährleistet.
JA. ALLE Unternehmen entlang der touristischen Dienstleistungskette können mitmachen und eine Kennzeichnung erhalten. Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ wird in den Stufen „Information zur Barrierefreiheit“ und „Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei“ und „Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei“ definiert.
Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen. Der Betrieb hat sich mit dem Thema Barrierefreiheit befasst und wurde von einem externen geschulten Prüfer besucht. Im Rahmen der Kennzeichnung hat sich mindestens ein Mitarbeiter an einer Online- oder Präsenzschulung fortgebildet. Es liegen verlässliche Informationen bezüglich der spezifischen Bedürfnisse für Menschen mit Einschränkungen vor.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ bedeutet, dass die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind. Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird bei der Kennzeichnung um weitere Piktogramme für bestimmte Personengruppen ergänzt. Zusätzlich zu den Bedingungen der Informationsstufe hat die Erhebung des Betriebes ergeben, dass für mindestens eine Personengruppe (bspw. Menschen mit Gehbehinderung, gehörlose Menschen oder blinde Menschen) das Angebot teilweise barrierefrei ist. Dass nicht alle Kriterien erfüllt wurden, zeigt das kleine „i“ oben rechts im Eck.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ bedeutet, dass die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen vollständig erfüllt sind. Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird bei der Kennzeichnung um weitere Piktogramme für bestimmte Personengruppen ergänzt. Zusätzlich zu den Bedingungen der Informationsstufe hat die Erhebung des Betriebes ergeben, dass die Qualitätskriterien für die dargestellte Personengruppe vollständig erfüllt sind.
Die jeweils aktuellen Qualitätskriterien finden Sie zum Download hier.
Ihre Gäste erhalten detaillierte, geprüfte und verlässliche Informationen für ihre Reiseentscheidung. Ob Ausflüge, Urlaubs- oder Geschäftsreisen – Informationen zu Zugänglichkeit und Nutzbarkeit geben Sicherheit, und die Freude kann bereits vor der Reise beginnen.
- sieben Personengruppen mit Behinderungen
- Menschen mit temporären Einschränkungen
- Ältere Menschen
- Familien mit Kindern
- Komfortliebende Menschen
- Sie erschließen neue, große und stetig wachsende Kundengruppen, binden Stammgäste und steigern so Umsatz und Gewinn.
- Kostenfreie Schulung zur Sensibilisierung von bis zu 10 Mitarbeiter*innen. Ihre geschulten Mitarbeiter kennen die Bedürfnisse und spezifischen Anforderungen von Gästen mit Beeinträchtigungen und beraten und unterstützen diese professionell.
- Detaillierte Prüfberichte weisen auf Verbesserungspotenziale hin. Diese stellen eine geprüfte, verlässliche und detaillierte Information für Reisende aller Personengruppen dar.
- Prüfungen durch geschulte Erheber/in. Keine Kennzeichnung aufgrund Selbstauskunft.
- Darstellung des Betriebes auf zahlreichen reichweitenstarken Webseiten, z.T. in Deutsch und Englisch.
Auch Ihre Region profitiert von Ihrer Kennzeichnung! Orte, Regionen und Destinationen werden zum gefragten Reiseziel, denn passende Angebote entlang der gesamten Servicekette versprechen ein abwechslungsreiches Reiseerlebnis. Wie immer gilt hierbei, je mehr Unternehmen entlang der touristischen Dienstleistungskette mitmachen, desto attraktiver wird Ihre Reiseregion!
Diese sind speziell geschulte Erheber und erfassen für die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ den Ist-Zustand eines Angebotes. Eine Selbstauskunft ist hierbei nicht möglich.
- Teilnahme-Unterlagen unter reisenfueralle@btg-service.de anfordern oder unter btg-service.de/reisen-fuer-alle bei ihrem Bundesland herunterladen.
- Formular zum Prüfauftrag sowie die Vereinbarung zur Erhebung ausfüllen und an den entsprechenden Ansprechpartner senden.
- Teilnahme an der Online-Schulung.
- Vor-Ort-Begehung durch geschulte Erheber*in.
- Erstellung des Auswertungsberichts durch die zentrale Prüfstelle.
- Erhalt der Urkunde mit 3-jähriger Gültigkeit sowie der detaillierten Auswertungsberichte.
- Darstellung auf reisen-fuer-alle.de, auf der Seite Reisen für Alle - Geprüft. Verlässlich. Detailliert. (reisen-fuer-alle.de) sowie weiteren Internetseiten.
- Erhalt der Rechnung für die Kennzeichnung.
Mit Klick auf Ihr Bundesland finden Sie die entsprechenden Informationen: