Blitzlichtberatung
Die Blitzlichtberatung
Jetzt mit Erstanalyse Potentiale entdecken
Essentieller Baustein der Kampagne „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“ ist die Ergänzung bestehender Beratungsangebote durch eine niederschwellige und kostenlose Erstanalyse des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie deren Hinführung an bestehende Förderprogramme des Landes und des Bundes.
Der DEHOGA Bayern versteht sich dabei nur als Organisator und Mittler der Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern. Mit der kostenfreien Momentaufnahme zur Potential- und Schwachstellenanalyse, der sogenannten „Blitzlichtberatung“, wird zudem der weitere mögliche Bedarf von Maßnahmen konkretisiert.
Folgende Downloads bieten wir Ihnen zu diesem Thema an:
Antrag
Wie melde ich mich bei der Blitzlichtberatung an?
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach:
- Antragsformular herunterladen
- Durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen
- Mit einem Stempel (falls vorhanden) zu versehen
- De-minimis-Beihilfeantrag ausfüllen
- Und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden
Und wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Nach Eingang Ihrer unterschriebenen Anmeldung werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit überprüft und Sie erhalten eine laufende Nummer.
Sollten noch Haushaltsmittel verfügbar sein, werden Sie von der zuständigen Bayern Tourist GmbH (BTG) kontaktiert, die mit Ihnen einen individuellen Beratungstermin vereinbart.
Bayern Tourist GmbH (BTG)
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstraße 7
80333 München
Tel. 089 28760-261
Fax 089 28760-121
beratung -at- btg-service -dot- de
FAQs zur Blitzlichtberatung
Gerne haben wir folgend die häufigsten Fragen rund um die Blitzlichberatung zusammengestellt und beantwortet.
Die kostenfreie Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme zur Potential- und Schwachstellenanalyse von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern.
Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt.
Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer.
Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von € 200.000,-, bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren, nicht erreicht worden sein.
Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Ja. Für Betriebe, die nicht förderfähig sind, besteht die Möglichkeit eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von € 600,- brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. € 800,- brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH (BTG) zu bestellen.
Mit dem Pilotprojekt Blitzlichtberatung bietet der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten an. Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein.
Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, bei der auch nur diese bewertet werden kann. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des "Blitzlichts".
Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.
Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme des Betriebs handelt, findet die Beratung immer vor Ort in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft statt.
An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich.
Ein „Blitzlicht“ umfasst die Beratungstätigkeit im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht und darf maximal einen halben Tag nicht überschreiten, wobei der Besuch des Betriebes mit ca. 2 bis 3 Stunden veranschlagt wird.
Die Blitzlichtberatung findet nach individueller Terminabsprache statt, muss aber bis spätestens Ende 2022 im jeweiligen Unternehmen durchgeführt worden sein.
Für den förderfähigen Unternehmer ist die Blitzlichtberatung kostenfrei. Die Kosten trägt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband im Rahmen seiner genehmigten Kampagne.
Nein, die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern.
Im Auftrag des DEHOGA Bayern wird die Blitzlichtberatung durchgeführt von der Bayern Tourist GmbH (BTG), Türkenstraße 7 in 80333 München.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH (BTG) zurückzusenden. Eine genaue Anleitung finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Nach Eingang Ihrer unterschriebenen Anmeldung werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit überprüft und Ihr Antrag erhält eine laufende Nummer. Sollten noch Haushaltsmittel verfügbar sein, werden Sie von der zuständigen Bayern Tourist GmbH (BTG) kontaktiert, die mit Ihnen einen individuellen Beratungstermin vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Antragsaufkommen zu kurzen Verzögerungen kommen kann. Nach Begehung Ihres Betriebes erhalten Sie in dessen Nachgang noch ein Kurzgutachten, das ca. 2 DIN A 4 Seiten umfasst und die wichtigsten Vorschläge beinhaltet.