FAQs Ausgezeichnetes Festzelt
FAQs – Kennzeichnung nach „Ausgezeichnets Festzelt“
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um unser ausgezeichnetes Festzelt – von Ausstattung und Komfort bis hin zu den besonderen Vorteilen, die es für Ihre Veranstaltung so einzigartig machen.
Wie komme ich zur Auszeichnung „Ausgezeichnetes Festzelt“
Wie ist der Ablauf der Zertifizierung?
- Anmeldung
- Einreichen der Unterlagen
- Prüfung Unterlagen durch die BTG
- Nachbesserung bei offenen Warengruppen
- Abschluss der Prüfung und Auszeichnung
- Bei positivem Abschluss der Unterlagenprüfung wird ein verifizierendes Audit vor Ort durchgeführt
Wie melde ich mich bei der Zertifizierung an?
Für die offizielle Beantragung der Zertifizierung wird der ausgefüllte Antrag und die unterzeichnete Vereinbarung benötigt.
Wann muss die Unterlagenprüfung eingereicht werden?
Wie funktioniert die Unterlagenprüfung?
Lebensmittel:
- Im Lebensmittelbereich können aus 10 vorgegebenen Warengruppen 50% gewählt werden. Diese 50% müssen dann in sich zu 100% erfüllt werden.
- Dies bedeutet, dass die entsprechende Ware mit den Siegeln „Geprüfte Qualität Bayern“ oder „Bio-Bayern“ ausgezeichnet sein muss.
- Falls Sie nicht für alle 10 Warengruppen eine Konzession haben verringert sich ihr zu erfüllender Anteil proportional.
- Einreichen der Entsprechenden Unterlagen hinsichtlich der ausgewählten Warengruppen zur Prüfung
Getränke:
Dienstleistung:
Welche Unterlagen müssen für die Prüfung eingereicht werden?
Um eine Warengruppe zu erfüllen, müssen alle entsprechenden Produkte bei Erzeugern bezogen werden, welche ein Zertifikat der entsprechenden Siegel vorweisen können.
Was wird beim Audit geprüft?
- Das Audit wird erst nach positivem Abschluss der Unterlagenprüfung angesetzt.
- Das Audit ist verifizierend und kann nur in Ausnahmefällen zum Entzug der Zertifizierung führen.
- Geprüft wird die Sensorik, der Service, die Atmosphäre und Ausstattung
Wird beim Audit auch in der Küche geprüft?
Nein das Audit findet ausschließlich im Gastbereich statt.
Wird das Audit angekündigt?
Der Betrieb wird über das anstehende Audit informiert. Jedoch wird nur ein Zeitraum angegeben und kein genauer Termin. Somit ist die Prüfung anonym und die Prüfer geben sich erst im Nachhinein zu erkennen.
Wie erhalte ich mein Zertifikat?
- Nach abgeschlossener Unterlagenprüfung wird das Zertifikat zugesendet.
- Einmal im Jahr findet eine Verleihungsveranstaltung statt an der die Zertifikate persönlich übergeben werden. Falls dies zeitlich möglich ist, werden Sie hierzu eingeladen und können das Zertifikat auch hier mit Pressefoto erhalten.
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Die Zertifizierung ist 1 Jahr gültig.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich mehrere Standorte habe?
- Falls das Konzept und der Einkauf bei allen gleich ist kann die Zertifizierung einmal durchgeführt werden mit einer Gültigkeit für alle am Antrag angegeben Standorte.
- Falls die Konzepte und der Wareneinkauf unterschiedlich ist muss für jeden Betrieb eine separate Prüfung eingereicht werden.
Ich brauche Hilfe bei der Auswahl der richtigen Lieferanten bzw. Erzeuger in den System Geprüfte Qualität -Bayern oder Bayerisches Bio-Siegel?
Wie erhalte ich Unterstützung bei der Lieferanten- bzw. Erzeugerauswahl?
Über die Webseiten der jeweiligen Siegel. Hier stehen auch Listen mit Lieferanten und Erzeugern zur Verfügung:
Geprüfte Qualität Bayern
Bio Bayern
Kontakt:
Frau Anna Wörl
Netzwerkkoordinatorin für „Geprüfte Qualität Bayern“
Tel.: 08139-936833
E-Mail: anna.woerl@lq-bayern.de
Frau Veronika Richter
Referentin Qualitätsprogramme (Bio-Bayern/Geprüfte Qualität Bayern)
Tel.: 08139-936830
E-Mail: gepruefte-qualitaet@lq-bayern.de
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Landsberger Str. 527
81241 München
Tel.: 089 4423190-0
Fax: 089 4423190-29
info@lvoe.de
www.lvoe.de/bio-in-bayern/bayerisches-bio-siegel.html
Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern (LQB) GmbH
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 08139 9368-35
Fax: 08139 9368-57
info@lq-bayern.de
www.lq-bayern.de
Ich möchte Gerichte auf der Speisekarte mit den Siegeln „Geprüfte Qualität – Bayern“ und/oder „Bayerisches Bio-Siegel“ ausloben. Was ist zu tun?
Was muss ich tun, wenn ich auf meiner Speisenkarte mit den Siegeln „Geprüfte Qualität Bayern“ oder „Bio Bayern“ werben möchte?
- Um mit den Siegeln zu werben, muss eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden. Die Unterlagen und Informationen hierzu erhalten Sie bei:
Frau Veronika Richter
Referentin Qualitätsprogramme (Bio-Bayern/Geprüfte Qualität Bayern)
Tel.: 08139-936830
E-Mail: gepruefte-qualitaet@lq-bayern.de
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Landsberger Str. 527
81241 München
Tel.: 089 4423190-0
Fax: 089 4423190-29
info@lvoe.de
www.lvoe.de/bio-in-bayern/bayerisches-bio-siegel.html
Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern (LQB) GmbH
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 08139 9368-35
Fax: 08139 9368-57
info@lq-bayern.de
www.lq-bayern.de
- Sie müssen sich hier für die Zertifizierung anmelden und werden auch bei Festbetrieb geprüft hinsichtlich Wareneingang, Warenausgang und Darstellung, etc.
- Nach der Prüfung vor Ort und Auswertung erhalten Sie ein Zertifikat der QAL mit der Berechtigung.
Was muss tun, wenn ich Produkte mit den Siegeln einkaufe aber nicht auf der Speisenkarte aufführen will?
Dann müssen Sie keine eigene Zertifizierung der LQB-Stelle durchführen. Im Umkehrschluss dürfen die Siegel entsprechend nicht auf der Karte abgedruckt werden. Für die Zertifizierung „Ausgezeichnetes Bayerisches Festzelt“ sind beide Varianten möglich.













