FAQ Deutsche Hotel- und G-Klassifizierung
FAQs – Deutsche Hotel- und G-Klassifizierung
Antragsstellung
Damit die Klassifizierung nahtlos weitergeführt werden kann und Sie lückenlos von dem Marketinginstrument der „Hotelsterne“ Gebrauch machen können, muss rechtzeitig eine Folgeklassifizierung durchgeführt werden. Daher bittet die Klassifizierungsgesellschaft bereits 6 Monate vor Ablauf um die Entscheidung einer angestrebten Folgeklassifizierung.
Die URL wird abgefragt, damit der Betrieb auch direkt (mittels Verlinkung) auf der offiziellen Homepage www.hotelstars.eu gebucht werden kann. Falls dies nicht gewünscht ist kann der URL ausgeblendet werden.
Die Rechnung wird im Regelfall nach Eingang der Antragsunterlagen versandt. Diesbezüglich ist zu beachten, dass ein Besuch vor Ort erst nach Zahlungseingang durchgeführt werden kann.
Die unterzeichneten Vertragsunterlagen können per Mail (info@btg-service.de), per FAX (089-2809931) oder per Post übermittelt werden.
Die BTG-Kundenummer ist auf der letzten Rechnung ersichtlich oder kann bei der BTG unter Tel. 089-2809899 abgefragt werden.
Die BHG-Mitgliedsnummer kann bei der Mitgliederverwaltung des DEHOGA Bayern unter Tel. 089-28760120 in Erfahrung gebracht werden.
Für die offizielle Beantragung der Klassifizierung wird der ausgefüllte Antrag und die unterzeichnete Vereinbarung zur Durchführung der Klassifizierung benötigt.
Erhebungsbogen
Nach Eingang des Antrags erhält der Betrieb eine E-Mail mit dem Link zur Bearbeitung des Erhebungsbogens. Dieser Link steht dem Betrieb zur Verfügung und die Selbsteinschätzung kann entsprechend geändert / angepasst werden.
Falls Unklarheiten bzgl. einem Kriterium bestehen, kann das Informationskästchen neben dem Kriterium (gekennzeichnet mit einem „i“) geöffnet werden, der Kriterienkatalog geprüft oder die BTG telefonisch kontaktiert werden.
Sobald der Erhebungsbogen auf „eingereicht“ gestellt wird, können keine Änderungen mehr durchgeführt werden. Dennoch kann die BTG kontaktiert werden, um diesen erneut freizuschalten. Spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Bereisungs-Termin können jedoch keine Änderungen mehr vom Betrieb getätigt werden.
Spätestens 1 Woche vor dem angesetzten Bereisungs-Termin vor Ort.
Bereisung
Der Bereisungs-Termin wird von der BTG koordiniert und frühzeitig an den Betreib übermittelt. Wir versuchen unser Möglichstes, auf eventuelle Termin-Wünsche einzugehen. Sollten Terminvorschläge nicht machbar sein, können diese auch abgelehnt werden.
Sollten verbindlich zugesagte Bereisungs-Termine dennoch nicht machbar sein, können diese auch abgesagt werden. Es ist zu beachten, dass kurzfristige Absagen von bereits verbindlich zugesagten Bereisungs-Terminen extra in Rechnung gestellt werden müssen, um Ausfallkosten zu decken.
In der Regel dauert eine Bereisung vor Ort 2,5 bis 3 Stunden, je nach Betriebsgröße.
Es sollte von jeder angebotenen Zimmerkategorie mindestens ein Zimmer zur Besichtigung zur Verfügung stehen. Alle Unterlagen, die dem Gast zur Verfügung stehen, sollten ebenfalls einsehbar sein. Beispielsweise sollte ein gedrucktes Exemplar des Serviceleitfadens A-Z und eine Speisekarte bereitgestellt werden.
Hinweis: Das Kriterium 242 "Zweisprachige, hoteleigene Website mit aktuellen Informationen, u.a. über die Bettengröße, und realistischen Bildern des Betriebes sowie Anfahrtsskizze / Wegbeschreibung" beinhaltet die Angabe von Bettengrößen bei den Zimmern. Da dieses Kriterium häufig aufgrund der fehlenden Bettengrößen nicht vor Ort anerkannt werden kann, möchten wir hier im speziellen darauf aufmerksam machen.
Es sollten so viele wie möglich zum Besichtigungs-Termin ersichtlich sein. Jedoch besteht in fast allen Fällen die Möglichkeit die vor Ort nicht vorhandenen Kriterien anhand von Belegen nachzuweisen.
Der Bereisungs-Termin ist angekündigt und verbindlich terminiert.
In der Regel werden alle Bereiche, welche einem Gast im Leistungsangebot zur Verfügung stehen, besichtigt. (Zimmer, Lobby, Restaurant, Wellness, Spa, Tagung, Veranstaltung, etc.)
Die Kommission prüft die Angaben im eingereichten Erhebungsbogen (Selbstauskunft) auf ihre Richtigkeit.
Vor Ort wird kein Ergebnis mittgeteilt. Der Betrieb erhält zeitnah nach dem Termin einen entsprechenden Prüfbericht der Bereisung.
Abschluss
In der Regel sollte der Prüfbericht binnen 4 Wochen nach dem Besichtigungs-Termin eintreffen.
Sobald alle Unterlagen vorhanden und evtl. anstehende Auflagen belegt wurden, kann die Klassifizierung abgeschlossen werden. Die Abschlussunterlagen werden im Wochenrhythmus versendet.
Die Urkunden werden einmal pro Quartal vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie freigegeben und dann postalisch versandt. In der Regel findet 2-mal jährlich eine offizielle Verleihungsveranstaltung statt. Hierzu werden die Betriebe eingeladen. In den Abschlussunterlagen wird aktiv abgefragt, ob die Urkunde postalisch zugesandt werden soll oder Interesse an der Veranstaltung besteht. Es ist zu beachten, dass nach Zusendung der Urkunde per Post, aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, keine Teilnahme an der Veranstaltung mehr möglich ist.
Mit den Abschlussunterlagen werden Sie über die möglichen Werbemaßnahmen informiert.
Allgemeines
Im Regelfall dauert die Bearbeitung ca. 3 – 4 Monate, je nach Findung eines Termins und zu belegenden Maßnahmen nach der Bereisung.
3 Jahre
Die aktuelle Preisliste finden Sie auf der Website der BTG unter der Rubrik Klassifizierung/Zertifizierung – im jeweiligen Downloadbereich der Klassifizierung. (Link zur Website: www.btg-service.de)
Jeder Betrieb kann eine unverbindliche Testauswertung auf Grundlage einer ersten Selbsteinschätzung durchführen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit ein Klassifizierungscoaching vor Ort mit einem der geschulten Prüfer durchzuführen. Besonders wird dies beispielsweise bei der Planung von Neubauprojekten oder Kernsanierungen in Anspruch genommen. Hier handelt es sich aber um ein mit Kosten verbundenes Angebot. Bei Interesse kann gerne eine Anfrage an die info@btg-service.de gestellt werden.
Falls nach Ablauf der Klassifizierung keine Folgeklassifizierung beantragt wird, müssen alle Werbemaßnahmen eingestellt und das Schild an die BTG zurückgeschickt werden.
Die Klassifizierung kann jederzeit (jedoch mindestens 3 Monate vor Ablauf) gekündigt werden und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern e.V.
Es besteht die Möglichkeit eine Höherstufung während der Laufzeit zu beantragen. Hier wird der Betrieb erneut besichtigt und eine neue Einschätzung gemäß der angestrebten Kategorie durchgeführt. Die Laufzeit der Klassifizierung ändert sich jedoch nicht. Die anfallenden Kosten belaufen sich hier auf € 350,00 zzgl. anteilige Reisekosten, MwSt. sowie den Kosten für das neue Klassifizierungsschild.