Wichtiger Erfolg des DEHOGA Bayern: Premiere für den Praxis-Check
München
Der vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern initiierte Praxis-Check wurde im Beisein des Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel, MdL, erstmals angewendet. Er soll in geeigneten Fällen staatliche Regelungen, bevor sie in Kraft treten, auf ihre praktische Umsetzbarkeit überprüfen. Beschlossen wurde seine Einführung vor der Sommerpause von der Bayerischen Staatsregierung.
Unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums wurde zusammen mit Unternehmern aus dem Gastgewerbe, Vertretern des Verbandes, den zuständigen Bezirksregierungen sowie dem Beauftragten für Bürokratieabbau das noch in der Ressortabstimmung befindliche Gaststättenmodernisierungsprogramm auf dessen Praxistauglichkeit geprüft.
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können. Deshalb arbeiten wir daran, unsere Inhalte möglichst barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel:
Texte sind gut lesbar
Inhalte können von Screenreadern vorgelesen werden
Kontraste sind ausreichend
Informative Bilder haben Alternativtexte. Dekorative Bilder, die nur der Gestaltung dienen, werden von Screenreadern übersprungen.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über eine Rückmeldung.
Barrierefreiheitserklärung für www.btg-service.de
Die Bayern Tourist GmbH (BTG) ist bemüht, ihre Website www.btg-service.de barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – einen möglichst einfachen Zugang zu unseren Informationen zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:www.btg-service.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Website wird regelmäßig überprüft und weiter verbessert, um bestehende Barrieren zu reduzieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
einzelne ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet
vereinzelt können bei älteren Inhalten Alternativtexte für Bilder fehlen
eingebundene Inhalte oder Funktionen von Drittanbietern können teilweise Einschränkungen in der Barrierefreiheit aufweisen
einzelne interaktive Funktionen befinden sich derzeit noch in der Optimierung hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
Barrierefreiheitsfunktionen der Website
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit können auf der Website Funktionen zur Anpassung der Darstellung genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
Anpassung der Textgröße
Anpassung von Kontrasten
Hervorhebung von Links und Texten
Unterstützung der Tastaturnavigation
Diese Funktionen können über eine Barrierefreiheits-Toolleiste aufgerufen werden. Die Toolleiste kann über folgende Tastenkombination gestartet werden:
Windows: Alt + . Mac: ⌘ + .
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit einzelner Funktionen von der jeweiligen technischen Umgebung abhängen kann.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung der Website unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie manueller Tests zur Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah, in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an eine zuständige Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle wenden.
Diese unterstützt dabei, Konflikte zwischen Nutzenden und Websitebetreibern zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu klären.
Letzte Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 11. März 2026 überprüft.
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