DEHOGA Bayern lädt am 18. Juni Gastronomen und Hoteliers zu kostenfreiem Beratertag über Fördermöglichkeiten im Gastgewerbe in Oberfranken ein
- München
Mit dem Pilotprojekt „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband eine wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten. Im Rahmen der Kampagne finden für gastgewerbliche Betriebe in Bayern sogenannte „Blitzlichtberatungen“ statt. Die kostenfreie Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme vor Ort, in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft, zur Potential- und Schwachstellenanalyse von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern. Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein.
Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden. Nachdem der vollständige Antrag bei der BTG eingegangen ist, findet die Blitzlichtberatung nach individueller Terminabsprache statt, muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 im jeweiligen Unternehmen durchgeführt worden sein.
Zur Blitzlichtberatung anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zudem muss es sich um einen konzessionierten Gastronomiebetrieb mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung oder einen Beherbergungsbetrieb mit mindestens zehn Betten handeln. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich.
Um eine erfolgreiche Blitzlichtberatung durchzuführen, muss sich der Betrieb zwei bis drei Zeit nehmen, diese mit dem Blitzlichtberater zu verbringen. Darüber hinaus muss das Unternehmen Veränderungen offen gegenüberstehen und die Bereitschaft haben, im Nachgang die Empfehlungen des Blitzlichtberaters auch umzusetzen.
Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation handelt, kann auch nur diese bewertet werden. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des „Blitzlichts“. Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.
Wer kommt vor Ort? Die Blitzlichtberater sind alle Branchenprofis mit mehrjähriger operativer Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie in leitenden Funktionen; arbeiten häufig auch als Referenten als Betriebsberater und verstehen auch die Blickwinkel des Unternehmers und wie die Herausforderungen sind.
Wie kann es nach der Blitzlichtberatung weitergehen? Nach der Beratung erhält jeder Betrieb einen Kurzbericht der 2-3 A4-Seiten umfasst mit den Ideen und Empfehlungen im Anhang um einfach den Beginn zu schaffen neue Koopeartionen und Konzepte einzugehen. Manchmal wird auch empfohlen weitere Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder auch bei den gewissen Fachbereichen zusätzliches Know How anzueeignen.Welche Bausteine umfasst die Kampagne „Kampagne für das bayerische Gastgewerbe“ noch? Ein Ziel ist es, die Fördermöglichkeiten für die gastgewerblichen Betriebe in Bayern zu bündeln, die Informationen zu bündeln, damit die Unternehmen einen einfacheren Zugang zu diesen Förderungen bekommen können und in dem Zuge sind 14 Beratertage in ganz Bayern, ca. 2 pro Bezirk geplant, die wie Tage der offenen Tür veranstaltet werden, bei denen auch Kooperationspartner dabei sind, der DEHOGA Bayern dabei ist, HOGA Beratungsgesellschaf, die LfA Förderbank, das Amt für ländliche Entwicklung und Vertreter der Bezirksregierung, wo der Unternehmer hinkommen kann und in 1 oder 2 Stunden, je nach Informationsbedarf informieren kann und eine Bündelung der Informationen an einem Ort erhält.
Beispielsweise fördert die Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung seit letztem Jahr Kleinstunternehmen der Grundversorgung – zu denen explizit auch Gastwirtschaften gehören – mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro.
Neben der beim Beratertag vorgestellten Blitzlichtberatung werden auf der zentralen Plattform www.wirtshauskultur.bayern im Laufe der nächsten Wochen alle Informations-, Beratungs- und Förderprogramme gebündelt. Die Informationen werden übersichtlich, zielgruppenorientiert und in verständlicher Sprache dargestellt, um von der Unternehmensgründung über den alteingesessenen Betrieb bis hin zur Unternehmensnachfolge jedem einen Mehrwert zu bieten. Vervollständigt wird die Kampagnen-Homepage durch Aufbau und Pflege einer fachspezifischen Beraterdatenbank, einer programmierten Online-Plattform als „Fachkräfte-Navigator“, Best-Practice-Beispielen anderer Hoteliers und Gastronomen für das Gasthaus mit Zukunft.
Außer etwas gut investierte Zeit ist die Veranstaltung vollkommen kostenfrei.
Für eine verbindliche Anmeldung antworten Interessierte bitte via E-Mail an oberfranken@dehoga-bayern.de
Nähere Auskünfte zum Programm im Anhang entnehmen oder unter www.wirtshauskultur.bayern
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